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§ 3 SchulOrgMaßn2015/16V HA Landesnorm Hamburg - Einrichtung von Eingangsklassen Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schulja

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2015/2016 Vom 22. Juli 2015 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe zur Einzelansicht Verordnung

über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2015/2016 vom

  1. Juli 2015 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2015/2016 vom
  2. Juli 2015 29.07.2015 Eingangsformel 29.07.2015 Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) 29.07.2015 § 1 - Zusammenlegung und Umwandlung von Schulen 29.07.2015 § 2 - Einrichtung von Eingangsklassen 29.07.2015 Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) 29.07.2015 § 3 - Einrichtung von Eingangsklassen 29.07.2015 Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom
  3. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am
  4. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 121), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom
  5. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet: zur Einzelansicht Eingangsformel Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) § 1 Zusammenlegung und Umwandlung von Schulen

(1)Das Wirtschaftsgymnasium St. Pauli Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium (H16) wird mit der Staatlichen Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Weidenstieg (H5) und der Staatlichen Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Kieler Straße (H19) zusammengelegt und zur Beruflichen Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium St. Pauli (BS11), Budapester Straße 58, 20359 Hamburg, umgewandelt.
(2)Die Berufliche Schule für Wirtschaft und Steuern (H12) wird mit der Staatlichen Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Schlankreye (H3) zusammengelegt und zur Beruflichen Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel (BS26), Schlankreye 1, 20144 Hamburg, umgewandelt.
(3)Die Berufliche Medienschule Hamburg-Wandsbek (H8) wird mit der Staatlichen Fremdsprachenschule (H15) zusammengelegt und zur Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation (BS17), Eulenkamp 46, 22049 Hamburg, umgewandelt.
(4)Die Berufliche Schule für Wirtschaft und IT City-Nord (H7) wird mit der Beruflichen Schule Bramfelder See (H20) zusammengelegt und zur Beruflichen Schule City Nord (BS28), Tessenowweg 3, 22297 Hamburg, umgewandelt. zur Einzelansicht § 1 § 2 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 bestimmt: An der Schule Cranz kann die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auch mit einer Eingangsklasse eingerichtet werden. zur Einzelansicht § 2 Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) § 3 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2015/2016 bestimmt:
(1)An der
  1. Ganztagsschule an der Elbe und
  2. Schule Ohrnsweg wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
(2)An der
  1. Lessing-Stadtteilschule und
  2. Stadtteilschule auf der Veddel wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet. Hamburg, den
  3. Juli
  4. Die Behörde für Schule und Berufsbildung zur Einzelansicht § 3

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.