← Deutschland

SchulOrgMaßn2012/13V HA Landesnorm Hamburg Teil B - Strukturelle Maßnahmen an beruflichen Schulen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) Verordnung über Maßna

Obsah (8)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2012/2013 Vom 17. Juli 2012 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2012/2013 vom

  1. Juli 2012 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2012/2013 vom
  2. Juli 2012 28.07.2012 Eingangsformel 28.07.2012 Teil A - Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen 28.07.2012 Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) 28.07.2012 § 1 - Neuerrichtung von Schulen 28.07.2012 § 2 - Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen 28.07.2012 § 3 - Zusammenlegung von Schulen 28.07.2012 § 4 - Einrichtung von Eingangsklassen 28.07.2012 Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf vier Schuljahre beschränkte Maßnahmen) 28.07.2012 § 5 - Einrichtung von Eingangsklassen 28.07.2012 Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) 28.07.2012 § 6 - Einrichtung von Eingangsklassen 28.07.2012 § 7 - Nichteinrichtung von Eingangsklassen 28.07.2012 Teil B - Strukturelle Maßnahmen an beruflichen Schulen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) 28.07.2012 § 8 - Zusammenlegung von Schulen 28.07.2012 Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom
  3. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am
  4. September 2010 (HmbGVBl. S. 551), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom
  5. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:

Eingangsformel Teil A Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) § 1 Neuerrichtung von Schulen

(1)Das Gymnasium Hoheluft, Christian-Förster-Straße 21, 20253 Hamburg wird neu errichtet.
(2)Die Stadtteilschule Meiendorf wird am Schulstandort Deepenhorn 1, 22145 Hamburg unter Weiternutzung der Schulgebäude der Schule Meiendorf neu errichtet.
(3)Die Stadtteilschule Rissen wird am Schulstandort Voßhagen 16, 22559 Hamburg unter Weiternutzung von Teilen der Schulgebäude des Gymnasiums Rissen neu errichtet.
(4)Die Stadtteilschule mit angegliederter Grundschule Slomanstieg wird am Schulstandort Slomanstieg 1/3, 20539 Hamburg unter Weiternutzung der Schulgebäude der Schule Slomanstieg neu errichtet.

§ 1

§ 2 Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen Die Grundschule Kirchwerder, Kirchwerder Hausdeich 341, 21037 Hamburg wird der Stadtteilschule Kirchwerder, Kirchwerder Hausdeich 341, 21037 Hamburg angegliedert.

§ 2

§ 3 Zusammenlegung von Schulen Die Grundschule Hausbruch, Hausbrucher Bahnhofstraße 19, 21147 Hamburg und die Grundschule Lange Striepen, Lange Striepen 51, 21147 Hamburg werden unter Weiternutzung der Schulgebäude zur Grundschule Hausbruch/Lange Striepen zusammengelegt.

§ 3§ 4 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 Hmb

SG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 bestimmt: An der

  1. Schule Altengamme-Deich,
  2. Schule Fünfhausen-Warwisch,
  3. Schule Kirchwerder,
  4. Schule Mittlerer Landweg,
  5. Schule Neuland kann jeweils die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auch mit einer Eingangsklasse eingerichtet werden.

§ 4

Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf vier Schuljahre beschränkte Maßnahmen) § 5 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 bestimmt: An der Stadtteilschule am See wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet.

§ 5

Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) § 6 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2012/2013 bestimmt: An der

  1. Schule Brehmweg,
  2. Schule Cranz,
  3. Schule Krohnstieg,
  4. Schule Leuschnerstraße,
  5. Schule Luruper Hauptstraße,
  6. Schule Schenefelder Landstraße,
  7. Schule Othmarscher Kirchenweg,
  8. Schule Wegenkamp wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.

§ 6

§ 7 Nichteinrichtung von Eingangsklassen In der Stadtteilschule Langenhorn werden im Schuljahr 2012/2013 Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule nicht eingerichtet.

§ 7

Teil B Strukturelle Maßnahmen an beruflichen Schulen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) § 8 Zusammenlegung von Schulen Die Medienschule Hamburg-Eilbektal (G-05), Eilbektal 35, 22089 Hamburg und die Medienschule Hamburg-Wandsbek (H-08), Eulenkamp 46, 22049 Hamburg werden unter Weiternutzung der Schulgebäude zur Medienschule Hamburg-Eilbektal/Wandsbek zusammengelegt. Hamburg, den 17. Juli 2012. Die Behörde für Schule und Berufsbildung

§ 8

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.