Obsah (5)
§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2007/2008 Vom 13. Juni 2007 * Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Fußnoten *) Verkündet als A
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2007/2008 vom
- Juni 2007 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2007/2008 vom
- Juni 2007 30.06.2007 Eingangsformel 30.06.2007 Erster Abschnitt - Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen) 30.06.2007 § 1 - Schließung von Schulen 30.06.2007 § 2 - Errichtung von Schulen 30.06.2007 § 3 - Einrichtung von Eingangsklassen 30.06.2007 Zweiter Abschnitt - Auf zwei Schuljahre beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen) 30.06.2007 § 4 - Nichteinrichtung von Eingangsklassen 30.06.2007 Dritter Abschnitt - Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen) 30.06.2007 § 5 - Einrichtung von Eingangsklassen 30.06.2007
Eingangsformel Erster Abschnitt Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen) § 1 Schließung von Schulen Die Förderschule Foorthkamp, Foorthkamp 42, wird geschlossen.
§ 1
§ 2 Errichtung von Schulen In dem Schulgebäude Borchertring 38 wird die kooperative Gesamtschule „Schule am See“ errichtet.
§ 2§ 3 Einrichtung von Eingangsklassen
(1)In der Gesamtschule Otto-Hahn-Schule werden Klassen der Vorstufe der Oberstufe der Gesamtschule eingerichtet.
(2)Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 bestimmt: An der
- Schule Ochsenwerder,
- Schule Kirchwerder - Bei der Kirche kann die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auch mit einer Eingangsklasse eingerichtet werden.
§ 3Zweiter Abschnitt Auf zwei Schuljahre beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen) § 4 Nichteinrichtung von Eingangsklassen
(1)In der Schule Bindfeldweg werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Förderschule nicht eingerichtet.
(2)In der Anne-Frank-Schule werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Förderschule nicht eingerichtet.
§ 4
Dritter Abschnitt Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen) § 5 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2007/2008 bestimmt:
- An der 1.1 Heinrich-Wolgast-Schule, 1.2 Schule Charlottenburger Straße, 1.3 Schule Billbrookdeich, 1.4 Schule Königstraße, 1.5 Ganztagsschule St. Pauli, 1.6 Schule Othmarscher Kirchenweg, 1.7 Schule Goosacker, 1.8 Schule Luruper Hauptstraße, 1.9 Schule Molkenbuhrstraße, 1.10 Schule Wegenkamp, 1.11 Schule Surenland, 1.12 Schule Oldenfelde, 1.13 Schule Leuschnerstraße, 1.14 Schule Cranz, 1.15 Schule Neugraben, 1.16 Schule Hausbruch, 1.17 Schule Ohrnsweg wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
- An der 2.1 Ganztagsschule St. Pauli, 2.2 Schule Griesstraße, 2.3 Schule Slomanstieg, 2.4 Schule Königstraße, 2.5 Schule Langbargheide, 2.6 Schule Iserbarg, 2.7 Schule Winterhuder Weg, 2.8 Schule Fraenkelstraße, 2.9 Schule Holstenhof, 2.10 Schule An der Seebek, 2.11 Schule Leuschnerstraße, 2.12 Schule Ernst-Henning-Straße, 2.13 Schule Bunatwiete, 2.14 Ganztagsschule Fährstraße wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
- Am 3.1 Gymnasium Finkenwerder, 3.2 Gymnasium Blankenese, 3.3 Gymnasium Meiendorf, 3.4 Immanuel-Kant-Gymnasium, werden jeweils mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
- An der 4.1 Schule Möllner Landstraße, 4.2 Schule Königstraße, 4.3 Schule Kroonhorst, 4.4 Schule Tieloh, 4.5 Schule An der Seebek, 4.6 Schule Neurahlstedt, 4.7 Haupt- und Realschule Allermöhe, 4.8 Schule Am Falkenberg, 4.9 Schule Fährstraße werden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
- An der Schule Slomanstieg wird eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule eingerichtet.
- An der 6.1 Schule Langbargheide, 6.2 Schule Am Walde, 6.3 Schule Weusthoffstraße wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Realschule eingerichtet.
- An der 7.1 Ganztagsschule St. Pauli, 7.2 Schule Beim Pachthof, 7.3 Schule Altonaer Straße/Arnkielstraße, 7.4 Theodor-Haubach-Schule, 7.5 Schule Luruper Hauptstraße, 7.6 Schule Winterhuder Weg, 7.7 Schule Surenland, 7.8 Schule Bunatwiete wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet.
§ 5