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SternOTGrV HA Landesnorm Hamburg Anlage 2 - Grenzbeschreibung für den Stadtteil Sternschanze Gesetz zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils

Gesetz zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Sternschanze Vom 6. März 2007 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe zur Einzelansicht Gesetz zur Bestimmung der Ortste

ilgrenzen des Stadtteils Sternschanze vom

  1. März 2007 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Gesetz zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Sternschanze vom
  2. März 2007 14.03.2007 Eingangsformel 14.03.2007 § 1 - Festlegung der Ortsteilnummern des Bezirks Altona 14.03.2007 § 2 - Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Sternschanze 14.03.2007 § 3 - Übergangs- und Schlussbestimmungen 14.03.2007 Anlage 1 - Nummerierung der Ortsteile im Bezirk Altona 14.03.2007 Anlage 2 - Grenzbeschreibung für den Stadtteil Sternschanze 14.03.2007 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: zur Einzelansicht Eingangsformel § 1 Festlegung der Ortsteilnummern des Bezirks Altona Die Ortsteile des Bezirks Altona erhalten die in der Anlage 1 festgelegten Ortsteilnummern. zur Einzelansicht § 1 § 2 Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Sternschanze Der Stadtteil Sternschanze besteht aus dem Ortsteil
  3. Die genauen Grenzen des Ortsteils ergeben sich aus der Grenzbeschreibung (Anlage 2). zur Einzelansicht § 2 § 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)Soweit die räumliche Gliederung für die Zusammensetzung und die örtliche Zuständigkeit der Bezirksversammlungen sowie für die Zusammensetzung der Hamburgischen Bürgerschaft von Bedeutung ist, ist dieses Gesetz erstmals auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zu den Bezirksversammlungen beziehungsweise auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft anzuwenden.
(3)Im Übrigen ist dieses Gesetz erst ab dem ersten Tag des Monats anzuwenden, der auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zu den Bezirksversammlungen folgt. Ausgefertigt Hamburg, den
  1. März
  2. Der Senat zur Einzelansicht § 3 Anlage 1 Nummerierung der Ortsteile im Bezirk Altona Ortsteil Stadtteil 201 Altona-Altstadt 202 Altona-Altstadt 203 Altona-Altstadt 204 Altona-Altstadt 205 Altona-Altstadt 206 Altona-Altstadt 207 Sternschanze 208 Altona-Nord 209 Altona-Nord 210 Altona-Nord 211 Ottensen 212 Ottensen 213 Ottensen 214 Ottensen 215 Bahrenfeld 216 Bahrenfeld 217 Bahrenfeld 218 Groß Flottbek 219 Othmarschen 220 Lurup 221 Osdorf 222 Nienstedten 223 Blankenese 224 Blankenese 225 Iserbrook 226 Sülldorf 227 Rissen zur Einzelansicht Anlage 2 Grenzbeschreibung für den Stadtteil Sternschanze Bezirk: Altona Stadtteil: Sternschanze Ortsteil: 207 Die Nordseite des Bahngeländes von der Stresemannstraße bis zum Weg Schulterblatt, dieser bis zur Südseite der Altonaer Straße, diese und die Südseite des Weges Kleiner Schäferkamp bis zur Südseite der Schröderstiftstraße, diese 390 Meter bis zur Ostseite des unbenannten Weges im Sternschanzenpark, diese bis zur Nordseite des Weges Sternschanze, diese bis zur Südseite der Schröderstiftstraße, diese bis zur Westseite der Rentzelstraße, diese bis zur Südseite des Bahngeländes, diese bis zur Ostseite der Schanzenstraße, diese bis zur Nordseite der Lagerstraße, diese bis zur Ostseite der Sternstraße, diese (einschließlich der Flurstücke 337, 1647, 852, 338, 339, 341 und 1555 der Gemarkung St. Pauli-Nord; Hausnummern: Sternstraße 70-98, Kampstraße 23-29, 36-42) bis zur Mitte der Fahrbahn des Weges Neuer Kamp, diese bis zur Ostseite des Weges Neuer Pferdemarkt, diese (an der südlichen Seite der beiden nördlichen Verkehrsinseln) an die Westseite des Weges Neuer Pferdemarkt verspringend, diese bis zur Nordostseite der Stresemannstraße, diese bis zur Juliusstraße, zur Mitte der Stresemannstraße verspringend, diese bis zur Nordseite des Bahngeländes. zur Einzelansicht

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.