Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts vom
Eingangsformel Artikel 1 Dem am 17. August 2005 von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Staatsvertrag Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, dieser vertreten durch den Präses der Justizbehörde, und das Land Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch den Justizminister, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe folgenden Staatsvertrag: Artikel 1 Die Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Gebiete der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden dem Amtsgericht Hamburg-Altona übertragen. Das Gericht führt als Mahngericht die Bezeichnung „Amtsgericht Hamburg-Altona - Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern -“.
Artikel 2 Die Mahnverfahren werden beim Amtsgericht Hamburg-Altona maschinell bearbeitet.
Artikel 4 Für die bis zum In-Kraft-Treten des Staatsvertrags eingegangenen Mahnverfahren bleibt das Mahngericht zuständig, das mit dem Verfahren befasst ist.
Artikel 5 Dieser Vertrag kann von jedem der vertragschließenden Länder zum Jahresende mit einer Frist von vierundzwanzig Monaten gekündigt werden.
Er tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. * Fußnoten *) Bekanntmachung vom 22. November 2005 (GVOBl. M-V S. 569): Der Staatsvertrag ist am 1. November 2005 in Kraft getreten.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.