Vom
- März 2009 (Nds. GVBl. S. 118 - VORIS 20411 -) Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom
- September 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 71) Aufgrund des § 16 Satz 3 und des § 25 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom
- März 2009 (Nds. GVBl. S. 72) wird verordnet: Inhaltsübersicht
(1)§§ Erster Teil Allgemeines Geltungsbereich 1 Leistungsgrundsatz, Personalentwicklungs- und Personalführungsmaßnahmen 2 Regelmäßig zu durchlaufende Ämter 3 Laufbahnbefähigung 4 Einstellung in einem höheren Amt 5 Laufbahnwechsel 6 Probezeit 7 Feststellung der Bewährung 8 Verlängerung der Probezeit 9 Erprobungszeit 10 Wahrnehmung von Ämtern mit Führungsverantwortung 11 Beförderungsvoraussetzungen 12 Beförderung zum Ausgleich von Verzögerungen des beruflichen Werdegangs 13 Schwerbehinderte Menschen 14 Zweiter Teil Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften Erwerb der Laufbahnbefähigung 15 Höchstalter für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis 16 Vorbereitungsdienst 17 Laufbahnprüfung 18 Prüfungsnoten im Vorbereitungsdienst 19 Zweiter Abschnitt Laufbahngruppe 1 Bildungsvoraussetzungen 20 Vorbereitungsdienst 21 Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende berufliche Aus- oder Fortbildung 22 Berufsausbildung in Verbindung mit beruflicher Tätigkeit 23 Dritter Abschnitt Laufbahngruppe 2 Bildungsvoraussetzungen 24 Studium in Verbindung mit beruflicher Tätigkeit 25 Vorbereitungsdienst 26 Vierter Abschnitt Besonderheiten für einzelne Fachrichtungen Justiz 27 Feuerwehr 28 Gesundheits- und soziale Dienste 29 Technische Dienste 30 Wissenschaftliche Dienste 31 Allgemeine Dienste 32 Fünfter Abschnitt Aufstieg Regelaufstieg 33 Praxisaufstieg 34 Sechster Abschnitt Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Regelungsbereich 35 Anerkennungsvoraussetzungen 36 Ausgleichsmaßnahmen 37 Eignungsprüfung 38 Anpassungslehrgang 39 Antrag und Verfahren 40 Berufsbezeichnung 41 Verwaltungszusammenarbeit 42 Dritter Teil Laufbahnbefähigung nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes Laufbahnbefähigung nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes 43 Vierter Teil Dienstliche Beurteilung, Fortbildung (weggefallen) 44 Fortbildung 45 Fünfter Teil Zuständigkeiten, Verfahren Zuständigkeiten 46 Doppelbeamtenverhältnis 47 Sechster Teil Übergangs- und Schlussvorschriften Übergangsvorschriften für den Aufstieg 48 Übergangsvorschriften für den Aufstieg für besondere Verwendungen 49 Übergangsvorschrift für die Höchstaltersgrenze bei Verwaltungsfachwirtinnen und Verwaltungsfachwirten 49a Inkrafttreten 50 Anlagen zu § 22 Anlage 1 zu § 23 Anlage 2 zu § 24 Abs. 4 Anlage 3 zu § 25 Anlage 4 *) Die §§ 35 bis 42 dienen auch der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22; 2007 Nr. L 271 S. 18; 2008 Nr. L 93 S. 28; 2009 Nr. L 33 S. 49), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/ 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 (ABl. EU Nr. L 311 S. 1).
(1)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.