1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO , mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren (HTI). Ziel der Förderung ist es, innovative Gründungen (Start-ups) im Hightech-Segment in Niedersachsen zu unterstützen und zu beschleunigen. Dazu sollen die HTI aus Hightech-basierten Ideen marktfähige Innovationen und entsprechend erfolgreiche Start-ups hervorbringen und diese während der Gründungsphase begleiten sowie bereits gegründete Start-ups akzelerieren. Die Förderung trägt zur Steigerung des nachhaltigen Wachstums der niedersächsischen Wirtschaft bei, indem Start-ups bei der Bewältigung eines kritischen Entwicklungsstadiums unterstützt werden. 1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt gemäß den Regelungen der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 450 vom 16.12.2021, S. 158; L 241 vom 19.9.2022, S. 16; L 65 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Mai 2024 (ABl. L, 2024/1351, 22.5.2024), Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60; L 13 vom 20.1.2022, S. 74), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/3236 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Dezember 2024 (ABl. L, 2024/3236, 23.12.2024), EU-Strukturfondsförderung 2021-2027; Rahmenregelung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-EFRE/ESF+) - Bezugserlass -, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom
- Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023) - im Folgenden: De-minimis-Verordnung -, in der jeweils geltenden Fassung. 1.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet der Regionenkategorie "Übergangsregion" (ÜR) ( Artikel 108 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU) 2021/1060 ), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden, sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie "stärker entwickelte Region" (SER) ( Artikel 108 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) 2021/1060 ). 1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
- Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom
- Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 96)