7.1 Allgemeines Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Bewilligungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO , soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. 7.2 Bewilligungsbehörde Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Bewilligungsbehörde stellt alle notwendigen Formulare auf ihrer Internetseite ( www.agrarfoerderungniedersachsen.de ) bereit. 7.3 Antrags- und Bewilligungsverfahren 7.3.1 Anerkennungsverfahren Der Antrag auf Anerkennung als regionaler Bildungsträger ist mit amtlichem Vordruck bei der Bewilligungsbehörde zu stellen und wird durch diese an die zentrale Koordinierungsstelle weitergeleitet. Die zentrale Koordinierungsstelle prüft den Antrag und gibt eine Empfehlung für die Bewilligungsbehörde ab. Die Anerkennung wird auf Grundlage der Empfehlung der zentralen Koordinierungsstelle durch die Bewilligungsbehörde schriftlich ausgesprochen. Die Anerkennung gilt in der Regel für fünf Jahre. Wesentlicher Bestandteil des Antrags ist ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der Bildungs- und Informationsveranstaltungen für die beantragten Maßnahmen. Ein Maßnahmen-Konzept kann auf maximal fünf Jahre ausgerichtet werden. Es ist darzustellen, zu welchen Themenschwerpunkten und mit welchen Partnern die einzelnen Bildungs- und Informationsveranstaltungen durchgeführt werden sollen. Das Maßnahmen-Konzept wird von der Bewilligungsbehörde auf Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen geprüft und zur fachlich-didaktischen Bewertung an die zentrale Koordinierungsstelle weitergegeben. Wird von der zentralen Koordinierungsstelle für einen regionalen Bildungsträger keine Empfehlung ausgesprochen, erfolgt die Ablehnung des Anerkennungsantrags durch die Bewilligungsbehörde. Die Anerkennung i. S. dieser Richtlinie kann zurückgenommen werden, wenn die fachliche, administrative und organisatorische Eignung nicht mehr gegeben ist oder wenn bei Kenntnis der Nichterfüllung der genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Anerkennung erteilt worden wäre. 7.3.2 Zuwendungsanträge Die regionalen Bildungsträger können jährlich vom
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.