Vom
- November 2011 (Nds. GVBl. S. 372 - VORIS 20444 -) Zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom
- Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 122) Aufgrund des § 80 Abs. 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom
- März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
- Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242), wird verordnet: Inhaltsübersicht
(1)§§ Erster Teil Allgemeines Anwendungsbereich 1 Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Angehörigen bei wechselnder Einkommenshöhe und bei individuell eingeschränkter Versicherbarkeit des Kostenrisikos, Berücksichtigung des Kaufkraftausgleichs 2 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche auf Beihilfe 3 Grundsätze für die Gewährung von Beihilfe 4 Grundsätze für die Gewährung von Beihilfe für Aufwendungen für ärztliche, zahnärztliche; psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen 5 Nicht beihilfefähige Aufwendungen 6 Berücksichtigung von Ansprüchen gegen Dritte 7 Aufwendungen im Ausland 8 Zweiter Teil Aufwendungen im Krankheitsfall Erstes Kapitel Ambulante Leistungen Ambulante implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Zahnersatz 9 Material und zahntechnische Leistungen bei ambulanten zahnärztlichen Leistungen 10 Ambulante zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 11 Ambulante psychotherapeutische Leistungen 12 Psychosomatische Grundversorgung 13 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie 14 Verhaltenstherapie 15 Systemische Therapie bei Erwachsenen 15a Ambulante psychosomatische Nachsorge 16 Ambulante neuropsychologische Therapie 16a Zweites Kapitel Sonstige Leistungen Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte 17 Heilmittel 18 Komplextherapien, integrierte Versorgung 19 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke 20 Krankenhausleistungen 21 Häusliche Krankenpflege 22 Vollstationäre Kurzzeitpflege bei Krankheit 22a Haushaltshilfe 23 Haushaltshilfe im Ausland 24 Soziotherapie 25 Fahrtkosten, Flugkosten 26 Unterkunftskosten 27 Lebensbedrohende oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten 28 Drittes Kapitel Rehabilitation Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen 29 Aufwendungen im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen 30 Suchtbehandlung 31 Dritter Teil Aufwendungen im Pflegefall und für Palliativversorgung Pflegeberatung, Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase 32 Häusliche Pflege, teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege 33 Vollstationäre Pflege 34 Sonstige Leistungen 35 Beihilfe bei Leistungen der sozialen Pflegeversicherung 36 Palliativversorgung 37 Vierter Teil Aufwendungen in sonstigen Fällen Vorsorge und Prävention 38 Früherkennung und Überwachung 38a Beteiligung an allgemeinen, nicht individualisierbaren Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung 38b Schwangerschaft und Geburt 39 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch 40 Erste Hilfe, Entseuchung, Organspende, Gewebespende und Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen 41 Registrierung im klinischen Krebsregister 41a Gebärdendolmetscherin und Gebärdendolmetscher 42 Fünfter Teil Leistungsumfang Bemessung der Beihilfe 43 Begrenzung der Beihilfe 44 Eigenbehalte 45 Befreiung vom Abzug von Eigenbehalten, Beihilfe für Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel 46 Sechster Teil Verfahren Antrag und Belege 47 Antragsfrist 48 Gutachten 49 Zuordnung von Aufwendungen 50 Beihilfebescheid, Rücksendung der Belege 51 Direktabrechnung 51a Abschlagszahlungen 52 Siebter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften Übergangsvorschriften 53 Inkrafttreten 54 Anlagen Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinisch notwendige, nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden erbrachte Leistungen Anlage 1 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Leistungen nach wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methoden Anlage 1a Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für heilpraktische Leistungen, Angemessenheit der Aufwendungen Anlage 2 Anforderungen an Ärztinnen, Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten für die Durchführung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen Anlage 3 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Medizinprodukte Anlage 4 Heilmittel, Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Heilmittel, Höchstbeträge Anlage 5 Anforderungen an Personen, die Heilmittel anwenden Anlage 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Hilfsmittel, für Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke, Höchstbeträge Anlage 7 Hilfsmittel und Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, deren Aufwendungen nicht beihilfefähig sind Anlage 8 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Unterweisung in den Gebrauch von Blindenhilfsmitteln und für Training in Orientierung und Mobilität Anlage 9 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Leistungen der Früherkennung oder Überwachung Anlage 10
(1)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.