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Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)

Vom

  1. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 269 - VORIS 21090 -) Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
  2. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 91)

(1)Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht
(2)§§ Erster Teil Aufgaben und Befugnisse, Aufsicht und Meldepflicht Brandschutz und Hilfeleistung 1 Aufgaben und Befugnisse der Gemeinden 2 Aufgaben der Landkreise 3 Weitere Aufgaben der Gemeinden mit Berufsfeuerwehr 4 Aufgaben des Landes 5 Brandschutzbeirat 5a Aufsicht 6 Landesfeuerwehrverband 6a Meldepflicht 7 Duldungspflichten, Entschädigung 7a Zweiter Teil Feuerwehren Erster Abschnitt Allgemeines Arten der Feuerwehren 8 Zweiter Abschnitt Berufsfeuerwehr Aufstellung und Auflösung 9 Beschäftigte in der Berufsfeuerwehr 10 Dritter Abschnitt Freiwillige Feuerwehr Aufstellung und Gliederung 11 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr 12 Kinder- und Jugendfeuerwehren 13 Hauptberufliche Wachbereitschaft 14 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege 14a Vierter Abschnitt Pflichtfeuerwehr Aufstellung, Verpflichtung zum Dienst und Auflösung 15 Fünfter Abschnitt Werkfeuerwehr Aufstellung, Berichtspflicht 16 Auswärtiger Einsatz 17 Übertragung gemeindlicher Aufgaben auf Werkfeuerwehren 18 Sechster Abschnitt Kreisfeuerwehr Aufgabe und Gliederung 19 Siebter Abschnitt Führungskräfte Ehrenamtliche Führungskräfte in der Freiwilligen Feuerwehr 20 Ehrenamtliche Führungskräfte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr 21 Ehrenamtliche Führungskräfte des Landes 22 Achter Abschnitt Einsatzleitung Leitung von Einsätzen 23 Befugnisse der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters 24 Einsatz von Einheiten des Katastrophenschutzes 24a Dritter Teil Vorbeugender Brandschutz Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung 25 Brandsicherheitswache 26 Brandverhütungsschau 27 Vierter Teil Kosten, Entgeltfortzahlung, Schadensersatz und Entschädigung Kostentragung und Verteilung des Aufkommens der Feuerschutzsteuer 28 Gebühren und Auslagen bei Einsätzen und sonstigen Leistungen 29 Kostenersatz bei Nachbarschaftshilfe und übergemeindlichen Einsätzen 30 Kosten bei Schiffsbrandbekämpfung und Einsätzen in den ursprünglich gemeindefreien Gebieten 31 Entgeltfortzahlung 32 Leistungen bei Gesundheitsschäden 32a Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr 33 Schadensersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr 34 Schadensersatz und Entschädigungen für Dritte 35 Fünfter Teil Datenverarbeitung Allgemeines 35a Verarbeitung personenbezogener Daten aus einsatzbedingter Kommunikation 35b Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitgliedern der Feuerwehren sowie Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern 35c Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme 35d Sechster Teil Schlussvorschriften Verordnungsermächtigung 36 Ordnungswidrigkeiten 37 Anwendung anderer Vorschriften 38 Einschränkung von Grundrechten 39 Übergangsregelung für Freizeitmaßnahmen der Kinder- und Jugendfeuerwehren 40
(1)Red. Anm.: Nach Artikel 5 des Gesetzes vom 6. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 91) wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
(2)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.