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Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)

Vom

  1. August 2021 (Nds. GVBl. S. 623 - VORIS 21130 -) Zuletzt geändert durch Verordnung vom
  2. Juli 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 66; 2024 Nr. 68) Aufgrund des § 40 Abs. 1 und 2 Nrn. 1 bis 4, 6 und 7 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege vom
  3. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 470) wird verordnet: Inhaltsübersicht

(1)§§ Erster Teil Kindertagesstätten Erster Abschnitt Räumlichkeiten, Außenflächen, Größe der Gruppen, Außenstellen Erforderliche Räumlichkeiten 1 Größe des Gruppenraums 2 Größe von Kindertagesstätten mit nur einer Gruppe mit nicht mehr als zehn Kindern 3 Außenfläche 4 Bestandsschutz für räumliche Anforderungen und Außenflächen 5 Ausnahmen von Anforderungen für Räumlichkeiten und Außenflächen im Einzelfall 6 Größe der Gruppen 7 Außenstellen 8 Zweiter Abschnitt Pädagogische Kräfte, andere geeignete Kräfte Leitung mehrerer Kindertagesstätten 9 Abweichende Regelungen für Kleine Kindertagesstätten 10 Wahrnehmung von Aufsichtspflichten durch andere geeignete Personen 11 Anforderungen nach § 11 Abs. 1 Satz 6 NKiTaG an die Qualifikation von pädagogischen Assistenzkräften 11a Anforderungen nach § 11 Abs. 7 Satz 3 NKiTaG an die pädagogische Qualifikation von weiteren geeigneten Personen 11b Dritter Abschnitt Besondere Regelungen für Waldkindergartengruppen Nutzung des Waldes und Räumlichkeiten 12 Größe der Gruppe 13 Kernzeit, Randzeit und personelle Mindestausstattung 14 Vierter Abschnitt Besondere Regelungen für Hortgruppen Berechnung des zeitlichen Umfangs der Förderung in Hortgruppen 15 Abweichende Regelungen für Hortgruppen mit nicht mehr als zwölf Kindern 15a Fünfter Abschnitt Integrative Förderung, besondere Regelungen für integrative Gruppen Gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung 16 Besondere Regelungen für integrative Krippengruppen 17 Besondere Regelungen für integrative Kindergartengruppen 18 Besondere Regelungen für integrative altersstufenübergreifende Gruppen 19 Besondere Regelungen für integrative Kleine Kindertagesstätten 20 Sechster Abschnitt Finanzhilfe Erhöhung der Finanzhilfe 21 Verfahren für die Finanzhilfe nach den §§ 24 bis 29 Abs. 1 NKiTaG 22 Verfahren für die besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung 22a Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung 23 Verfahren für die besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung 24 Zweiter Teil Kindertagespflege Grundqualifizierung, Fortbildung und Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen 25 Berechnung der finanziellen Förderung nach § 35 Abs. 4 bis 6 NKiTaG 26 Pauschalierte Finanzhilfe und weitere finanzielle Förderung nach § 35 NKiTaG 27 Dritter Teil Bedarfsplanung Feststellungen nach § 21 Abs. 1 bis 3 NKiTaG 28 Mitteilung nach § 21 Abs. 4 NKiTaG 29 Vierter Teil Schlussvorschriften Finanzhilfe für Kinderspielkreise 30 Übergangsregelung für Gruppen mit abweichender Größe der Gruppen 30a Inkrafttreten 31
(1)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.