2.1 Folgende Vorhaben werden gefördert: 2.1.1 Grundlagenarbeit wie Erhebung und Aufbereitung von Daten, Entwicklung von Systemen zur Datenhaltung und zur Bewertung der Daten, Entwicklung von Verfahrensempfehlungen zum Umgang mit der Ressource Wasser einschließlich Modellierungen und Weiterentwicklung von Modellen über durch den Klimawandel zu erwartende lokale oder regionale Veränderungen mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und/oder den biologischen oder chemischen Zustand der Oberflächengewässer, Bodeninformationen mit Bezug zum Wasserhaushalt, Bodenfunktionsbewertungen einschließlich Erstellung von Bodenfunktionskarten, jeweils als Grundlage für die Förderung von Konzeptionen, Machbarkeitsstudien oder Projekten gemäß Nummer 2.1.2 und 2.1.3; Landesgrenzen übergreifende Vorhaben werden gefördert, wenn sie sich ganz oder überwiegend auf in Niedersachsen gelegene Gewässer beziehen; 2.1.2 Erstellung von Sektor übergreifenden lokalen oder regionalen Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen zur Nutzung von Gewässern (Grundwasser und Oberflächengewässer) oder zum Schutz der Wasserressourcen durch Nutzung von Abwasser oder Brauchwasser, die unter Berücksichtigung des zu erwartenden Klimawandels plausible und flexible Anpassungsmaßnahmen beschreiben einschließlich Beratung der örtlichen Akteure und projektbegleitender Öffentlichkeitsarbeit; Landesgrenzen übergreifende Vorhaben werden gefördert, wenn sie sich ganz oder überwiegend auf in Niedersachsen gelegene Gewässer beziehen; 2.1.3 die Umsetzung der o. g. Konzepte oder sonstiger Konzepte zur Wasserbewirtschaftung durch Investitionen die dazu dienen, regional oder landesweit konzeptionell entwickelte Ziele zur Anpassung der Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel zu erreichen, auch im Verbund mit Kooperationspartnern wie Kommunen, Verbänden und sonstigen Dritten:
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.