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Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG)

Vom 13. Oktober 2005 (Nds. GVBl. S. 296 - VORIS 20412 -)

(1)Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Mai 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 37) Inhaltsübersicht
(2)§§ Erster Teil Allgemeine Bestimmungen Persönlicher Geltungsbereich 1 Sachlicher Geltungsbereich 2 Beschleunigungsgebot 2a Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften 3 Ergänzende Anwendung des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung, Begriff der Dienstbezüge 4 Disziplinarbehörden 5 Zweiter Teil Disziplinarmaßnahmen Arten der Disziplinarmaßnahmen, Zuständigkeit 6 Verweis 7 Geldbuße 8 Kürzung der Dienstbezüge 9 Zurückstufung 10 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis 11 Kürzung des Ruhegehalts 12 Aberkennung des Ruhegehalts 13 Bemessung der Disziplinarmaßnahme 14 Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren 15 Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs 16 Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte 17 Dritter Teil Behördliches Disziplinarverfahren Erstes Kapitel Einleitung, Ausdehnung und Beschränkung Einleitung von Amts wegen 18 Einleitung auf Antrag der Beamtin oder des Beamten 19 Ausdehnung und Beschränkung 20 Zweites Kapitel Durchführung Mitteilung, Hinweise und Anhörungen 21 Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen 22 Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oder anderen Verfahren, Aussetzung 23 Bindung an tatsächliche Feststellungen in Strafverfahren oder anderen Verfahren 24 Beweiserhebung 25 Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige, richterliche Vernehmung 26 Herausgabe von Unterlagen 27 Beschlagnahmen und Durchsuchungen 28 Ärztliche Inaugenscheinnahme und Dokumentation 28a Protokoll 29 Auskünfte und Mitteilungen 30 Abgabe des Disziplinarverfahrens 31 Drittes Kapitel Abschlussentscheidung Einstellungsverfügung, Beendigung 32 Disziplinarverfügung 33 (weggefallen) 34 Erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse 35 Verfahren bei nachträglicher Entscheidung im Straf- oder Bußgeldverfahren 36 Kosten 37 Viertes Kapitel Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen und Ruhegehalt Zulässigkeit der vorläufigen Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen und Ruhegehalt 38 Rechtswirkungen 39 Verfall und Nachzahlung der einbehaltenen Beträge 40 Vierter Teil Gerichtliches Verfahren Erstes Kapitel Disziplinargerichtsbarkeit Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit 41 Kammer für Disziplinarsachen 42 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter 43 Ausschluss von der Ausübung des Richteramts 44 Nichtheranziehung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter 45 Entbindung vom ehrenamtlichen Richteramt 46 Senat für Disziplinarsachen 47 Zweites Kapitel Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Erster Abschnitt Verfahren Vorverfahren, Klagegegner 48 (weggefallen) 49 (weggefallen) 50 (weggefallen) 50a (weggefallen) 51 Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren 52 Beweisaufnahme 53 Entscheidung durch Beschluss 54 Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil 55 (weggefallen) 56 Zweiter Abschnitt Besondere Verfahren Antrag auf gerichtliche Fristsetzung 57 Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Dienstbezügen und Ruhegehalt 58 Drittes Kapitel Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Erster Abschnitt Berufung Statthaftigkeit, Frist und Form der Berufung 59 Berufungsverfahren 60 Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil 61 Zweiter Abschnitt Beschwerde Statthaftigkeit, Frist und Form der Beschwerde 62 Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts 63 Viertes Kapitel Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens Wiederaufnahmegründe 64 Unzulässigkeit der Wiederaufnahme 65 Frist, Verfahren 66 Entscheidung durch Beschluss 67 Rechtswirkungen, Entschädigung 68 Fünftes Kapitel Kostenentscheidung im gerichtlichen Verfahren Kosten 69 Umfang der Kostenpflicht 70 Gerichtskosten 71 Fünfter Teil Unterhaltsbeitrag Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder Aberkennung des Ruhegehalts 72 Sechster Teil Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte 73 Beamtinnen und Beamte in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe 73a (weggefallen) 74 Siebenter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen Verordnungsermächtigungen 75 Übergangsbestimmungen 76
(1)Red. Anm.: Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechts vom 13. Oktober 2005 (Nds. GVBl. S. 296).
(2)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.