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Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) *)

Vom

  1. November 2004 (Nds. GVBl. S. 426 - VORIS 21072 -) Zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom
  2. November 2021 (Nds. GVBl. S. 758) Auf Grund des § 71 Abs. 2 Satz 2 sowie der §§ 87 und 95 Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung in der Fassung vom
  3. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 89) wird verordnet: Inhaltsübersicht

(1)§§ Teil 1 Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich 1 Begriffe 2 Teil 2 Allgemeine Bauvorschriften Abschnitt 1 Bauteile und Baustoffe Bauteile 3 Dächer 4 Dämmstoffe, Bekleidungen, Unterdecken und Bodenbeläge 5 Abschnitt 2 Rettungswege Führung der Rettungswege 6 Bemessung der Rettungswege 7 Treppen 8 Türen und Tore 9 Abschnitt 3 Besucherplätze und Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher Bestuhlung, Gänge und Stufengänge 10 Abschrankungen und Schutzvorrichtungen 11 Toiletten 12 Einstellplätze für Menschen mit Behinderungen 13 Abschnitt 4 Technische Einrichtungen Sicherheitsstromversorgung, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen 14 Sicherheitsbeleuchtung 15 Rauchableitung 16 Heizungsanlagen und Lüftungsanlagen 17 Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- oder Regieanlagen 18 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen 19 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge 20 Werkstätten und Lagerräume 21 Teil 3 Besondere Bauvorschriften Abschnitt 1 Großbühnen Bühnenhaus 22 Schutzvorhang 23 Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen 24 Platz für eine Brandsicherheitswache 25 Abschnitt 2 Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen Lautsprecherzentrale, Räume für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst 26 Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen 27 Wellenbrecher 28 Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen 29 Einfriedungen und Eingänge 30 Teil 4 Betriebsvorschriften Abschnitt 1 Rettungswege, Flächen für Einsatzfahrzeuge, Besucherplätze Rettungswege, Flächen für Einsatzfahrzeuge 31 Besucherplätze 32 Abschnitt 2 Brandverhütung Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen 33 Aufbewahrung von Materialien 34 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen 35 Abschnitt 3 Betrieb technischer Einrichtungen Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen 36 Laseranlagen 37 Abschnitt 4 Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber 38 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik 39 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe 40 Brandsicherheitswache und Rettungsdienst 41 Brandschutzbeauftragte, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne 42 Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst 43 Teil 5 Bauvorlagen Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan 44 Gastspielprüfbuch 45 Teil 6 Bestehende Versammlungsstätten, vorübergehende Nutzung, Prüfungen Bestehende Versammlungsstätten 46 (weggefallen) 47 Prüfungen 48 Teil 7 Schlussvorschriften Ordnungswidrigkeiten 49 Übergangsregelung 50 In-Kraft-Treten 51 *) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
(1)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.