4.
- Die Lernprozesse sollen die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, die individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigen und dem unterschiedlichen Lernverhalten gerecht werden. 4.
- Die Lernprozesse sind so zu planen und zu gestalten, dass das selbstständige, selbstregulierende, kooperative und kollaborative Lernen angeregt und unterstützt wird. Dabei sollen das kritische Denken, das handlungsorientierte und problembezogene Arbeiten sowie das kreative Handeln der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Offene Arbeitsformen wie Wochenplanarbeit, Freiarbeit und Projektunterricht sowie Selbstlernangebote und Selbstlernzeiten sind wesentliche Bestandteile dieser Lernprozesse. Darüber hinaus können Angebote im Ganztag nach Bezugserlass zu p inhaltlich und organisatorisch mit den unterrichtlichen Lernprozessen verknüpft werden. 4.
- In jedem Schuljahrgang soll Projektunterricht durchgeführt werden, der klassenbezogen, schuljahrgangsbezogen, schuljahrgangsübergreifend sowie schulübergreifend organisiert werden kann. Auf die Regelungen zu Nr. 7.4 und Nr. 7.5 wird hingewiesen. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten sind über die mit den Projekten verbundenen pädagogischen und organisatorischen Fragen rechtzeitig zu informieren; bei der Planung und Vorbereitung sind die Schülerinnen und Schüler sowie an der Durchführung insbesondere auch die Erziehungsberechtigten nach Möglichkeit zu beteiligen. 4.
- Übungs-, Wiederholungs-, Anwendungs- und Transferphasen sind wichtig für die Sicherung, Vertiefung und spätere Anwendung des Gelernten. Deshalb sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, wie effektiv geübt, angewandt und der eigene Lernprozess selbstregulierend gestaltet wird sowie die Ergebnisse selbstständig gesichert werden können. Weitere Einzelheiten regeln die Bezugserlasse zu b und p. 4.
- Schülerinnen und Schüler sollen in zunehmendem Maße an der Auswahl, Planung und Gestaltung der Lernprozesse und -inhalte beteiligt werden. Dies beinhaltet die gemeinsame Erörterung der schuleigenen Arbeitspläne, der fachübergreifenden sowie fächerverbindenden Vorhaben, die Diskussion der Planung für einzelne Unterrichtseinheiten und die selbstständige Wahl und Erarbeitung von Aufgaben, Schwerpunkten und Projekten. 4.
- Die Planung und Gestaltung der Lernprozesse auf der Grundlage der Kerncurricula stellt einen annähernd gleichen Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler sicher. Entsprechend der individuellen Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler sollen auch lerngruppenbezogene und individuell unterschiedliche Schwerpunktsetzungen im Rahmen der Jahresplanung möglich sein. 4.
- Für die Planung und Gestaltung der Lernprozesse ist eine enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte erforderlich. Dies geschieht insbesondere durch Jahrgangs-, Fach- und Fachbereichskonferenzen sowie Hospitationen. Die zuständigen Konferenzen erstellen auf der Grundlage der Kerncurricula schuleigene Arbeitspläne; hierbei sind fachübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Darüber hinaus arbeiten Lehrkräfte auch in Bezug auf die individuelle Lern- und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie in der Schulentwicklung und bei der Gestaltung des Schullebens zusammen. 4.
- In den Schuljahrgängen 5 bis 10 sollen die Schülerinnen und Schüler fachübergreifende methodische Kompetenzen erwerben. Hierzu entwickelt die Schule ein fächerübergreifendes Methoden- und Medienbildungskonzept. Dabei werden Aspekte der Medienbildung, wie die sich stetig verändernde Kultur der Digitalität sowie ein Lernen mit und über Medien auf Basis des "Orientierungsrahmens Medienbildung in der allgemeinbildenden Schule" berücksichtigt. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
- August 2031 durch Nummer 14 Absatz 1 des RdErl. vom
- August 2026 (SVBl. S. 369)
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