In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. S. 359)
(1)Zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 420) Inhaltsübersicht
(2)§§ Teil I Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich 1 Öffentliche Straßen 2 Einteilung der öffentlichen Straßen 3 Ortsdurchfahrten 4 - aufgehoben - 5 Widmung 6 Umstufung 7 Einziehung 8 Straßenbaulast 9 Hoheitsverwaltung, bautechnische Sicherheit 10 Übergang der Straßenbaulast 11 Grundbuchberichtigung 12 Eigentumserwerb 13 Gemeingebrauch 14 Beschränkungen des Gemeingebrauchs aus besonderem Anlass 15 Umleitungen 15a Vergütung von Mehrkosten 16 Verunreinigung 17 Sondernutzung 18 Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing 18a Besondere Veranstaltungen 19 Straßenanlieger 20 Sondernutzungsgebühren 21 Unerlaubte Benutzung einer Straße 22 Sonstige Nutzung 23 Bauliche Anlagen an Straßen 24 - aufgehoben - 25 - aufgehoben - 26 Entschädigung für Anbauverbote und Anbaubeschränkungen 27 - aufgehoben - 28 Veränderungssperre 29 Schutzwaldungen 30 Schutzmaßnahmen 31 Bepflanzung des Straßenkörpers 32 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen 33 Kostentragung beim Bau und der Änderung von Kreuzungen öffentlicher Straßen 34 Unterhaltung der Straßenkreuzungen 35 Kostentragung bei der Herstellung und Änderung von Kreuzungen zwischen Straßen und Gewässern 35a Unterhaltung bei Kreuzungen mit Gewässern 35b Verordnungsermächtigungen 35c - aufgehoben - 36 Planungen 37 Planungsgebiete 37a Vorarbeiten 37b Planfeststellung 38 - aufgehoben - 39 - aufgehoben - 40 Planfeststellung für Kreuzungen von Straßen und Eisenbahnen 41 Vorzeitige Besitzeinweisung 41a Enteignung 42 Teil II Träger der Straßenbaulast Träger der Straßenbaulast für Landes- und Kreisstraßen 43 - aufgehoben - 44 Straßenbaulast Dritter 45 Unterhaltung von Straßenteilen bei fremder Baulast 46 Behindertengerechte Straßen 46a Teil III Besondere Vorschriften für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen Gemeindestraßen 47 Straßenbaulast für Gemeindestraßen 48 Straßenbaulast für Gehwege und andere Straßenteile an Ortsdurchfahrten 49 - aufgehoben - 50 - aufgehoben - 51 Straßenreinigung 52 Sonstige öffentliche Straßen 53 Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen 54 Anwendung von Vorschriften des Teiles l bei sonstigen öffentlichen Straßen 55 Straßenbaulast in gemeindefreien Gebieten 56 Teil IV Aufsicht und Zuständigkeiten Straßenaufsicht 57 Ausbauvorschriften 58 - aufgehoben - 59 Übertragung von Behördenbefugnissen 60 Teil V Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen Ordnungswidrigkeiten 61 Übergangsvorschrift 62 - aufgehoben - 63 bis 70 Aufhebung von Vorschriften 71 Zeitpunkt des Inkrafttretens 72
(1)Red. Anm.: Bekanntmachung der Neufassung des Niedersächsischen Straßengesetzes Vom
- September 1980 (Nds. GVBl. S. 359) Auf Grund des Artikels IV des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes vom
- Juli 1980 (Nieders. GVBl. S. 283) wird nachstehend der Wortlaut des Niedersächsichen Straßengesetzes vom
- Dezember 1962 (Nieders. GVBl. S. 251) in der nunmehr geltenden Fassung unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsichen Straßengesetzes vom
- Dezember 1965 (Nieders. GVBl. S. 280), des Artikels 77 des Ersten Anpassungsgesetzes vom
- Juni 1970 (Nieders. GVBl. S. 237), des Artikels I § 1 Nr. 23 des Fünften Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom
- Juni 1972 (Nieders. GVBl. S. 309) und des Artikels VIII § 2 Abs. 3 des Achten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom
- Juni 1977 (Nieders. GVBl. S. 233) und des Artikels I des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes vom
- Juli 1980 (Nieders. GVBl. S. 283) bekanntgemacht. § 43 Abs. 2 und 3 tritt am
- Januar 1981 in Kraft (Artikel I Nr. 40 Buchst. b in Verbindung mit Artikel V Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes).
(2)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.