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Anlage 8 Nds. FwVO - Kennzeichnung und Gestaltung der persönlichen Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und Pflichtfeuerwehr

(zu § 13) Teil A Feuerwehrhelmkennzeichnung nach Ausbildung Kennzeichnung Voraussetzung roter Punkt, oder schwarzes "A" Mitglied mit Abschluss des Ausbildungslehrgangs "Atemschutzgeräteträger" und weitere Anforderungen an Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger nach der FwDV 7 grüner Punkt, oder schwarzes "CSA" Mitglied mit Abschluss des Ausbildungslehrgangs "Chemikalienschutzanzugträger" und weitere Anforderungen Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger nach der FwDV 7 ein roter Streifen auf beiden Helmseiten Mitglied mit Abschluss des Ausbildungslehrgangs "Gruppenführer" zwei rote Streifen auf beiden Helmseiten Mitglied mit Abschluss des Ausbildungslehrgangs "Zugführer" ein roter Ring Mitglied mit Abschluss des Ausbildungslehrgangs "Verbandsführer" Bei Chemikalienschutzanzugträgerinnen und Chemikalienschutzanzugträgern ist eine zusätzliche Kennzeichnung als Atemschutzgeräteträgerin oder Atemschutzgeräteträger nicht erforderlich. Die Kennzeichnung erfolgt in nachstehender Ausführung:

  1. Streifen: 70 mm lang und 10 mm hoch
  2. Ringe: 10 mm hoch. Teil B Feuerwehrhelmkennzeichnung nach Regelfunktion Kennzeichnung Voraussetzung zwei rote Ringe Regelfunktion als stellvertretende Abschnittsleiterin oder stellvertretender Abschnittsleiter, Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter, stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister, Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister, Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister Teil C Funktionsweste und Funktionskoller Gestaltung und Kennzeichnung der Funktionsweste und Funktionskoller wahrzunehmende einsatzspezifische Funktion oder Aufgabe im Einsatz gelbe Funktionsweste oder gelbes Funktionskoller mit schwarzer Aufschrift "Einsatzleiter" auf der Front- und Rückseite der Weste in ein- oder zweizeiliger Form Einsatzleiterin oder Einsatzleiter weiße Funktionsweste oder weißes Funktionskoller mit schwarzer Aufschrift "Einsatzabschnittsleiter" auf der Front- und Rückseite der Weste in ein- oder zweizeiliger Form Einsatzabschnittsleiterin oder Einsatzabschnittsleiter rot-weiß karierte Funktionsweste oder rot-weiß kariertes Funktionskoller mit schwarzer Aufschrift "Verbandsführer" und Name der taktischen Einheit auf der Front- und Rückseite der Weste in ein- oder zweizeiliger Form Verbandsführerin oder Verbandsführer rote Funktionsweste oder rotes Funktionskoller mit schwarzer Aufschrift "Zugführer" und Name der taktischen Einheit auf der Front- und Rückseite der Weste in ein- oder zweizeiliger Form Zugführerin oder Zugführer blaue Funktionsweste oder blaues Funktionskoller mit schwarzer Aufschrift der Ortsfeuerwehr und Kurzbezeichnung des Fahrzeugs auf der Front- und Rückseite der Weste in ein- oder zweizeiliger Form Führerin oder Führer der taktischen Einheit Gruppe oder Staffel oder Selbständiger Trupp grüne Funktionsweste oder grünes Funktionskoller mit schwarzer Aufschrift "Pressesprecher" auf der Front- und Rückseite der Weste in ein- oder zweizeiliger Form Pressesprecherin oder Pressesprecher grün-weiß karierte Funktionsweste oder grün-weiß kariertes Funktionskoller mit Aufschrift "Fachberater" auf der Front- und Rückseite der Weste in ein- oder zweizeiliger Form Fachberaterin oder Fachberater violette Funktionsweste oder violettes Funktionskoller mit schwarzer Aufschrift "Notfallseelsorger" oder "Krisenintervention" auf der Front- und Rückseite der Weste in ein- oder zweizeiliger Form Notfallseelsorgerin oder Notfallseelsorger.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.