(1)1 Die Einzelmerkmale berücksichtigen die fachliche Leistung, Eignung und Befähigung der Beamtin oder des Beamten. 2 Die Einzelmerkmale sind so gebildet, dass ihnen von Inhalt und Umfang eine gleichwertige Bedeutung zukommt. 3 Die fachliche Leistung, die Eignung und Befähigung der Beamtin oder des Beamten sind anhand des Beurteilungsmaßstabes und der in Absatz 2 erläuterten Einzelmerkmale im Beurteilungsvordruck zu bewerten und einzuschätzen. 4 Den Einzelmerkmalen ist eine Rangstufe zuzuordnen.
(2)1 Bei allen Beamtinnen und Beamten sind die folgenden Einzelmerkmale zu bewerten und einzuschätzen: Einzelmerkmal Bewertet und/oder eingeschätzt werden: Fachkenntnisse Umfang und Differenziertheit der für den wahrgenommenen Aufgabenbereich erforderlichen verwaltungs- und dienstpostenspezifischen Fachkenntnisse; fachliche und fachübergreifende Weiterentwicklung Kenntnisse übergreifender gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge und deren Berücksichtigung im fachlichen Zuständigkeitsbereich Kenntnisse im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Berücksichtigung im fachlichen Zuständigkeitsbereich Arbeitserfolg Arbeitserfolg, bezogen auf Arbeitsmenge im Verhältnis zur Arbeitsgüte und Arbeitstempo, Verhalten in Stresssituationen Denk- und Urteilsvermögen Sachverhalte und Fragestellungen werden schnell und differenziert erfasst, eigenständig und folgerichtig durchdacht und Problemlösungen erarbeitet Arbeitsorganisation Organisationsfähigkeit: Ergebnisorientierte Arbeit, Förderung der fachlichen Zusammenarbeit Arbeitsplanung: Frühzeitige und wirklichkeitsnahe Planung, Beachtung von Prioritäten, Einhaltung vorgegebener/vereinbarter Termine Konzeptionelles Arbeiten: Entwicklung von grundsätzlichen, systematischen und praxisgerechten Vorstellungen, Einschätzung und Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen Wirtschaftliches Handeln und Verhalten Berücksichtigung des Kostenaspekts, sinnvoller Ressourceneinsatz, Verbesserung von Arbeitsabläufen Kommunikationsfähigkeit Adressaten- und kundenorientiertes Verhalten: Freundliches und aufgeschlossenes Verhalten gegenüber anderen, Eingehen auf deren Bedürfnisse, überzeugendes Auftreten, kompetenter Umgang, individuellen Besonderheiten Rechnung tragen, Dienstleistungsorientierung, Fähigkeit zum Aufbau von Kontakten und Netzwerken Überzeugungskraft: Getroffene Entscheidungen mit überzeugenden Argumenten auch gegen Einwendungen durchsetzen, sich mit anderen Argumenten auseinandersetzen, ohne die eigene Linie zu verlassen, Verantwortung für eine Entscheidung übernehmen und klare Position beziehen Sozialkompetenz Umgang mit Konfliktsituation: Aufgeschlossenheit gegenüber sachlicher Kritik, lösungsorientiertes Verhalten, Verhandlungsgeschick, Fähigkeit zur Stressbewältigung, Fähigkeit zu Interessenausgleich und Selbstkontrolle Gleichstellungskompetenz: Unterstützung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern, Umfang und Differenziertheit der Kenntnisse über Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen und Männer, diskriminierungsfreie Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange im Rahmen des eigenen Gestaltungsspielraums Teamfähigkeit Kooperation, Wertschätzung und Einfühlsamkeit: Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit, Fähigkeit zur Selbstkritik, respektvolle und unvoreingenommene Haltung, nimmt angemessene Rücksicht auf andere Kollegialität: Konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit, Offenheit im Umgang mit anderen, Kollegialität und Hilfsbereitschaft Arbeitsweise Initiative, Selbständigkeit, Engagement: Selbständige Aufgabenerledigung, erforderliche Schwerpunktsetzung, eigeninitiatives Entscheidungsverhalten, Optimierung eigener Arbeits- und Handlungsweisen Kreativität: Einbringen eigener konstruktiver Ideen, Aufzeigen von Alternativen, Entwicklung unterschiedlicher, auch unüblicher, Lösungsansätze Ausdrucksfähigkeit Schriftliche Ausdrucksweise: Fähigkeit, sich überzeugend und eindeutig auszudrücken, adressatengerechte und verständliche Argumentation, Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern Mündliche Ausdrucksfähigkeit: Verständliche Argumentation und Information, eindeutiger und überzeugender Ausdruck, aufmerksame und aktive Zugewandtheit 2 Bei Beamtinnen und Beamten, die im Beurteilungszeitraum eine beurteilbare Führungsverantwortung wahrgenommen haben, sind über die Einzelmerkmale nach Satz 1 hinaus, die folgenden besonderen Einzelmerkmale zum Führungsverhalten im Beurteilungsvordruck zu beurteilen: Einzelmerkmal Bewertet und/oder eingeschätzt werden: Organisation und Steuerung der Arbeitsbereiche Personal und Sachmittel werden effektiv und sinnvoll eingesetzt, Arbeitsabläufe werden sinnvoll geordnet, Ziel- und Prioritätensetzung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Arbeitszeitmodelle Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Engagement, Leistungsbereitschaft und Eigenständigkeit werden gefördert, transparente Entscheidungsfindung, realistische und konstruktive Leistungsrückmeldung, Schaffung von zeitnahen und effizienten Informationsstrukturen Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen: Getroffene Entscheidungen werden mit überzeugenden Argumenten auch gegen Einwendungen durchgesetzt, es wird sich mit anderen Argumenten konstruktiv auseinandergesetzt, Verantwortung für eine Entscheidung wird übernommen und klare Position bezogen Motivationsfähigkeit Motivierung durch vorbildliches und faires Verhalten, Fähigkeit zur Überzeugung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Sinnhaftigkeit ihrer Tätigkeit Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gezielte und chancengerechte Förderung der weiteren beruflichen Entwicklung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Durchführung von Personalentwicklungsgesprächen, Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Gleichstellungskompetenz Unterstützung der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und aktive Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Rahmen der Führungstätigkeit, Mitdenken der Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen und Männer sowie Berücksichtigung der unterschiedlichen geschlechterspezifischen Belange, Erkennen bestehender geschlechterbedingter Benachteiligung und Beseitigung dieser im Rahmen eigener Gestaltungsmöglichkeiten, Unterstützung einer geschlechtergerechten Aufgabenwahrnehmung
(3)1 Bei jedem Einzelmerkmal ist zu prüfen, ob es nach dem Geschäftsverteilungsplan oder der Dienstpostenbeschreibung und unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabenbeschreibung beurteilt werden kann. 2 Kann danach ein Einzelmerkmal ausnahmsweise nicht beurteilt werden, ist dies im Beurteilungsvordruck zu begründen.
(4)Für die Vergabe der Rangstufe ist der Grad der Erfüllung der Anforderungen maßgebend, die an die Inhaberin oder den Inhaber auf dem jeweiligen Dienstposten unter Berücksichtigung des Beurteilungsmaßstabes gestellt werden können.
(5)1 Die Zuordnung der Rangstufe ist durch Ankreuzen im Beurteilungsvordruck vorzunehmen. 2 Ist ein Einzelmerkmal einer der fünf Rangstufen (große Kästchen) nicht eindeutig zuzuordnen, sind Zwischenstufen (kleine Kästchen) zulässig. 3 Zur Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise sind die Zwischenstufen Rangstufen zuzuordnen und zwar werden grundsätzlich die Zwischenstufe A/B der Rangstufe B, die Zwischenstufen B/C und C/D der Rangstufe C und die Zwischenstufe D/E der Rangstufe D zugeordnet ( Anlage 2 ). 4 Wird die Rangstufe A oder E vergeben oder wird eine Zwischenstufe einer anderen Rangstufe zugeordnet als in Satz 3 vorgesehen, so ist das beim jeweiligen Einzelmerkmal zu begründen. 5 Die Begründung darf nicht formelhaft sein, sondern soll unter Verwendung prägnanter Beispiele erfolgen.
(6)1 Bei der Bewertung der gezeigten fachlichen Leistung sowie der Einschätzung der Eignung und Befähigung ist unter Berücksichtigung der fünf Rangstufen die gebotene Differenzierung sicherzustellen. 2 Die Notwendigkeit einer geschlechtergerechten individuellen Beurteilung bleibt unberührt.