Begünstigte/Begünstigter: Vorhaben/Festl-Nr.: REK: Kriterium Maximale Punktzahl Punktzahl Zahl der Arbeits-/Qualifizierungsplätze (maximal 20) - Erhaltung 5/Arbeitsplatz - Neuschaffung (Planung) 10/Arbeitsplatz Einrichtung zur Grundversorgung der örtlichen/überörtlichen Bevölkerung und Wirtschaft (maximal 30) - Erhalt/Verbesserung einer bestehenden, erforderlichen Einrichtung 20 - Neuschaffung einer erforderlichen Einrichtung 30 Vorhaben trägt zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei (z. B. durch Art der Arbeitsplätze, Erreichbarkeit von Einrichtungen; Vereinbarkeit von Familie und Beruf), Nichtdiskriminierung (gesondert zu begründen) 20 Erhalt vorhandener Bausubstanz durch (maximal 20) - Erhaltung und Gestaltung 10 - Revitalisierung 15 - Umnutzung 20 Beim Erhalt vorhandener Bausubstanz: Schaffung von kleinen Mietwohneinheiten (maximal zwei Zimmer, Küche, Bad) 20 Lage des Objektes im Dorfinnenbereich/Ortskern 10 Vorhaben in direkter Wechselwirkung mit anderen Vorhaben der Dorfentwicklung (z. B. Ensemble oder Gestaltung Ortsmitte) 10 Regelmäßige multifunktionale Nutzung auch unter sozialen und kulturellen Aspekten 20 Klimaschutz/Klimafolgenanpassung durch (maximal 110) - Wasserrückhaltung/-speicherung zur Wiederverwendung 10 - versickerungsfähige Oberflächengestaltung 10 - energiesparende und insektenfreundliche Straßenbeleuchtung 10 - Verwendung natürlicher, nachhaltiger oder recycelter Baustoffe in erheblicher Menge (z. B. Lehm, Stroh) 10 - umfassende Bepflanzung mit klimaresistenten Gehölzen 20 - begleitenden innerörtlichen Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen ("Schwammdörfer") 50 Natur-/Umweltschutz (maximal 70) - kleinere Flächenentsiegelung, z. B. vereinzelte Straßenseitenbereiche 5 - große Flächenentsiegelung, z. B. Platzgestaltung 20 - Schaffung kleinerer Grün- und Blühflächen wie z. B. Blühstreifen, Fassadenbegrünung (Gebäudeteile) 5 - Schaffung großflächiger Grün- und Blühflächen wie z. B. Obstwiesen, Fassadenbegrünung (gesamtes Gebäude) 20 - beträchtliche Erhöhung der Biodiversität durch Habitate und deren Vernetzung durch Biotopteiche, Totholzhaufen, Fledermausquartiere usw. 20 Ehrenamtliches Engagement unterstützt umfassend bei (maximal 30) - Verbesserung und Ausbau einer Einrichtung/Anlage 5 - Schaffung einer Einrichtung/Anlage 10 - dauerhaftem Betrieb/Funktion einer Einrichtung/Anlage 20 Vorhaben ist zum Gebäudeerhalt dringend erforderlich, da Gebäudesubstanz gefährdet 20 Folgevorhaben zum Erhalt gefährdeter Gebäudesubstanz 10 Verbesserung des Ortsbildes oder Erhalt der vorhandenen positiven ortsbildprägenden Wirkung (maximal 30) - mittel 15 - groß 25 - sehr groß 30 Bedeutung des Objektes für die regionale Baukultur (maximal 25) - ortsbildprägend 15 - Kulturdenkmal 25 Verbesserung der Verkehrssicherheit 10 Berücksichtigung besonderer Anforderungen, z. B. Umsetzung von Zielvereinbarungen, Abstimmung mit Vorhaben Dritter, Auswirkungen auf Entwicklungsprozess (gesondert zu begründen) 10 Besondere Bedeutung, z. B. für die Umsetzung der Ziele der Dorfentwicklung (Pilot- oder Leitvorhaben, Beispiel-Referenzvorhaben) insbesondere mit hervorgehobener Erwähnung im Dorfentwicklungsplan; Startvorhaben oder umfassender Abschluss der Dorfentwicklung (besonders zu begründen) 20 Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre (maximal 10) - mehr als 1 % über Landesdurchschnitt 0 - 5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt 5 - mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt 10 Strukturschwäche des Raumes Steuereinnahmekraft der Gemeinde (maximal 10) - mehr als 15 % über Landesdurchschnitt 0 - 15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt 5 - mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt 10 Einstufung in der Dorfentwicklungsplanung *) (maximal 20) D 1 5 C 1 10 B 1 15 A 1 20 Gesamtpunktzahl : maximal 515 Begründung: Für eine Förderung sind mindestens 50 Punkte zu erreichen (Schwellenwert). *) Anträge privater oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts, deren Vorhaben regelmäßig im Dorfentwicklungsplan nicht aufgeführt sind, erhalten 10 Punkte, um eine Vergleichbarkeit mit kommunalen Vorhaben herzustellen. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.