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Anhang 3 VV TB

A 3 Element- und Bauteilanschlüsse ohne weiteren Nachweis Anschlüsse und Fügungen von raumabschließenden Bauteilen zwischen Elementen (Elementfugen) und zu angrenzenden Bauteilen (Bauteilfugen) sind dicht auszuführen, um die raumabschließende Funktion sicherzustellen. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen (siehe Prinzipskizze A3. 1) dienen der ausreichenden Vorbeugung der Übertragung von Feuer und Rauch. Unter Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Konstruktionsprinzipien kann davon ausgegangen werden, dass der Feuerwiderstand der flächigen Bauteile trotz Bauteil- und Elementfugen auch unter Berücksichtigung flankierender Bauteile erhalten bleibt. Die Dichtheit von Anschlüssen und Fügungen zur Vorbeugung der Übertragung von Feuer und Rauch kann durch Ausführung nach Tabelle A3.1 erreicht werden. Entsprechende Maßnahmen sind grundsätzlich auf beiden Seiten eines raumabschließenden Bauteils beziehungsweise für jeden Brandübertragungsweg separat zu planen und auszuführen. Verspachtelungen und Verfugungen als äußere Abdichtung im Bereich von Anschlüssen und Fügungen sind in der Dicke der Brandschutzbekleidung auszuführen. Die Breite von Dichtungsmaßnahmen in der Kontaktfläche muss mindestens der Breite der Rippen der angeschlossenen Tragkonstruktion entsprechen. Abweichend dazu darf für unbekleidete Massivholzelemente die äußere Abdichtung auch in der Ebene der ersten 15 mm der Tragkonstruktion erfolgen. Die verbleibende Kontaktfläche ist entsprechend der Maßnahmen nach Tabelle A3.1 auszuführen. 1a raumabschließendes Bauteil Wand/Decke 1b raumabschließendes Bauteil Wand/Decke 2 Maßnahme/Ausführung Kontaktfläche nach Tabelle A3.1 3 Maßnahme äußere Abdichtung (brandzugewandte bzw. brandabgewandte Seite) nach Tabelle A3.1 Prinzipskizze A3. 1: Ausführung von Element- und Bauteilfugen - Zuordnung der Maßnahmen nach Tabelle A3.1 Tabelle A3.1: Ausführungsprinzipien für Bauteilanschlüsse und Elementfugen Zeile Variante Maßnahme/Ausführung in der Kontaktfläche Ort und Maßnahme zur äußeren Abdichtung und Angaben zur seitlichen Anordnung (brandzugewandte bzw. brandabgewandte Seite) 3) Ausführung mit Fuge der Breite s in der Kontaktfläche, 0 < s ≤ 30 mm (siehe Prinzipskizze A3. 1) 1 dicht gestoßen s ≤ 0,5 mm keine Maßnahme notwendig keine Maßnahme notwendig 2 s ≤ 2 mm keine Maßnahme notwendig nur brandabgewandte Seite a), b), c),

  1. d)oder
  2. e)3 s ≤ 5 mm Dichtungstreifen aus mindestens normalentflammbarem Dämmstoff mit ρ ≥ 50 kg/m 3 im unkomprimierten Zustand 1) oder aus Dämmstoff gemäß DIN EN 13162:2015-04 mit ρ ≥ 15 kg/m 3 im unkomprimierten Zustand 1) nur brandzugewandte Seite: a),
  3. b)oder
  4. c)4 s ≤ 15 mm Dichtungsstreifen/Schalldämmlager mindestens normalentflammbar mit ρ ≥ 200 kg/m 3 oder Brandschutzdichtmasse bzw. im Brandfall aufschäumende Baustoffe nur brandzugewandte Seite: a),
  5. b)oder
  6. c)5 s ≤ 30 mm Dichtungsstreifen aus Mineralwolle-Dämmstoffen mit Schmelzpunkt ≥ 1 000°C nach DIN 4102-17:2017-12 und ρ ≥ 30 kg/m 3 im unkomprimierten Zustand 1) keine zusätzliche Maßnahme notwendig Maßnahmen zur außenseitigen Abdichtung im Bereich von Fugen und Kehlen:
  7. a)Verspachtelung;
  8. b)Brandschutzdichtmasse 2) ;
  9. c)vollständige Abdeckung mit der Brandschutzbekleidung der flächigen Bauteile bzw. durch Fußbodenaufbau;
  10. d)dauerelastische Verfugung 2) bzw. komprimiertes Dichtungsband 2) oder
  11. e)luftdichte Abklebung. Ergänzend zu den Ausführungsprinzipien nach Tabelle A3.1 können Elementfugen zur Vorbeugung der Übertragung von Feuer und Rauch ausgeführt werden als:
  12. a)Fugen mit Abdeckung durch Brandschutzbekleidungen oder Fußbodenaufbau (Prinzipskizze A3.2) 1 Vollholzquerschnitt (Randrippe Holztafelbauelement) oder Massivholzelement in Wand oder Decke 2 Brandschutzbekleidung nach Abschnitt 4.2 bzw. 4.3 (einlagige Bekleidung) oder Fußbodenaufbau nach Anhang 2 , Tabelle A2.1 Prinzipskizze A3.2: Ergänzende Ausführung von Elementfugen als stumpfer Stoß bei Holztafelbauelementen
  13. b)Verbindungen mit Stufenfalz, mit Nut-Feder, mit eingelegter Feder (Dicke mindestens 27
  14. mm)oder mit beidseitig angeordnetem Deckbrett (Dicke mindestens 27 mm); die Überdeckung des Deckbrettes, der Fremdfeder oder des Fugenversatzes durch das verbleibende Restholz muss nach Abbrand (Bemessungswert der Abbrandtiefe nach DIN EN 1995-1-2:2010-12) mindestens 20 mm betragen (Prinzipskizze A3.3 bis Prinzipskizze A3.5). 1 Brandschutzbekleidung nach Abschnitt 4.2 bzw. 4.3 oder Fußbodenaufbau nach Anhang 2 , Tabelle A2.1 2 Massivholzelement 3 Verbindungsmittel 4 Deckbrett d char Bemessungswert der Abbrandtiefe nach DIN EN 1995-1-2:2010-12 Prinzipskizze A3.3: Elementstoßausbildung von Massivholzelementen mit Deckbrettverbindung 1 Brandschutzbekleidung nach Abschnitt 4.2 bzw. 4.3 oder Fußbodenaufbau nach Anhang 2 , Tabelle A2.1 2 Massivholzelement 5 Fremdfederverbindung d char Bemessungswert der Abbrandtiefe nach DIN EN 1995-1-2:2010-12 Prinzipskizze A3.4: Elementstoßausbildung von Massivholzelementen mit Fremdfederverbindung 1 Brandschutzbekleidung nach Abschnitt 4.2 bzw. 4.3 oder Fußbodenaufbau nach Anhang 2 , Tabelle A2.1 2 Massivholzelement 3 Verbindungsmittel 6 Stufenfalz mit eingelegtem komprimierten Dichtungsband oder Dichtungsstreifen aus Mineralwolle gemäß Zeile 3 der Tabelle A 3.1 d char Bemessungswert der Abbrandtiefe nach DIN EN 1995-1-2:2010-12 Prinzipskizze A3.5: Elementstoßausbildung von Massivholzelementen zum Nachweis des Raumabschlusses 1) Im eingebauten Zustand muss der Dämmstoff mindestens auf die Hälfte seiner Ausgangsdicke komprimiert werden. 2) Entsprechende Maßnahmen dürfen auch innerhalb der Kontaktfuge angeordnet werden sofern diese mindestens 20 mm innerhalb des jeweiligen rechnerischen Restholzquerschnittes liegen. Abweichend dazu darf für Brandschutzdichtmassen/-stoffe/-bänder dieses Vorhaltemaß auf 0 reduziert werden. 3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit auf jede der möglichen Brandeinwirkungsrichtungen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.