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Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hoc

Vom

  1. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 375 - VORIS 22220 -) Zuletzt geändert durch Verordnung vom
  2. Juli 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 57) Aufgrund der Artikel 12 und 18 Abs. 2 und 3 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom
  3. März/
  4. April 2019 in Verbindung mit § 9 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom
  5. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 51), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
  6. November 2019 (Nds. GVBl. S. 333), wird verordnet: Inhaltsübersicht

(1)§§ Erster Teil Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich 1 Begriffsbestimmungen 2 Aufgaben und zuständige Stellen 3 Zweiter Teil Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen Erster Abschnitt Dialogorientiertes Serviceverfahren Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation 4 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren 5 Zweiter Abschnitt Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester Erster Unterabschnitt Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren Form und Frist des Zulassungsantrags 6 Beteiligung am Zentralen Vergabeverfahren 7 Quoten 8 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens 9 Auswahl nach Härtegesichtspunkten 10 Besonderer öffentlicher Bedarf 11 Auswahl für ein Zweitstudium 12 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrages (Abiturbestenquote) 13 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrages (zusätzliche Eignungsquote) 14 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrages (Auswahlverfahren der Hochschulen) 15 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Dienstes und eines Loses bei Ranggleichheit 16 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung) 17 Teilstudienplätze 18 Zweiter Unterabschnitt Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren Inanspruchnahme von Serviceleistungen 19 Frist und Form der Anträge 20 Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren 21 Umfang der Vorabquoten 22 Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens 23 Auswahl nach Härtegesichtspunkten 24 Auswahl für ein Zweitstudium 25 Auswahl in der Berufsqualifiziertenquote 26 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung 27 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Wartezeitquote 28 Ergänzende Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen 29 Ergänzende Bestimmungen im Rahmen der Vorabquoten und der Wartezeitquote 30 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung) 31 (weggefallen) 32 Dritter Unterabschnitt Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen 33 Dritter Abschnitt Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester 34 Dritter Teil Studienplatzvergabe in Studiengängen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen Studienplatzvergabe in weiterführenden Studiengängen 35 Vierter Teil Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen im Dialogorientierten Serviceverfahren Anmeldeverfahren 36 Fünfter Teil Sonstige Verfahrensbestimmungen Abschluss des Vergabeverfahrens, Losverfahren 37 Bescheide 38 Sechster Teil Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen Übergangsvorschriften 39 Inkrafttreten 40 Anlagen Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium Anlage 1 Ermittlung der Durchschnittsnote Anlage 2 Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung Anlage 3 Ermittlung des Prozentrangs Anlage 4
(1)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.