In der Fassung der Bekanntmachung vom
- Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 273 - VORIS 28400 01 00 00 000 -) Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
- März 2022 (Nds. GVBl. S. 206)
(1)Inhaltsübersicht
(2)§§ Erster Teil Allgemeine Vorschriften über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen (Abfallwirtschaft) Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land 1 Allgemeine Pflicht 2 Pflichten öffentlicher Stellen 3 Abfallbilanz 4 Abfallwirtschaftskonzept 5 Zweiter Teil Abfallbewirtschaftung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger 6 Einrichtungen für gefährliche Abfälle 7 Abfallberatung 8 (weggefallen) 9 Verbotswidrig lagernde Abfälle 10 Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallbewirtschaftung 11 Gebühren 12 Dritter Teil Bewirtschaftung und Überwachung von Sonderabfällen Sonderabfälle 13 (weggefallen) 14 Organisation der Entsorgung der Sonderabfälle der nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KrWG ausgeschlossenen Abfälle 15 Andienung 16 Zuweisung und Zuführung 16a Verordnungsermächtigung 17 Kosten der Sonderabfallentsorgung 18 (weggefallen) 19 (weggefallen) 20 Vierter Teil Abfallwirtschaftsplanung und Abfallvermeidungsprogramm Abfallwirtschaftsplanung und Abfallvermeidungsprogramm 21 Verbindlichkeit von Festlegungen in den Abfallwirtschaftsplänen 22 Verbringen von Abfällen in Einzugsgebiete von Abfallbeseitigungsanlagen 23 Verbringung von Abfällen in Abfallbeseitigungsanlagen außerhalb Niedersachsens 24 Fünfter Teil Abfallentsorgungsanlagen (weggefallen) 25 Veränderungssperre 26 (weggefallen) 27 Enteignung 28 (weggefallen) 29 Eigenüberwachung 30 Sechster Teil Entladung von Abfällen von Schiffen in Seehäfen Anwendungsbereich 31 Begriffsbestimmungen 32 Hafenauffangeinrichtungen 33 Abfallbewirtschaftungspläne für Abfälle von Schiffen, Informationen 34 Voranmeldung von Abfällen 35 Entladung von Abfällen von Schiffen 36 Überwachung 37 Kostendeckungssysteme und Entgeltordnung 38 Ausnahmen und Sonderregelungen 39 Siebenter Teil Gefahrenabwehr, Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten, Kosten (weggefallen) 40 Behörden 41 Sachliche Zuständigkeit 42 Örtliche Zuständigkeit 43 Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen 44 Datenverarbeitung, Überwachung 45 Ordnungswidrigkeiten 46 Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften Außer-Kraft-Treten bisherigen Rechts 47 Übergangsregelung 48 In-Kraft-Treten 49 Anlagen Anforderungen an die Abfallbewirtschaftungspläne für Abfälle von Schiffen Anlage 1 Informationen, die allen Hafennutzern und Betreibern von Umschlaganlagen zugänglich sein müssen Anlage 2 Anmeldeformular für die Entladung von Abfällen in Hafenauffangeinrichtungen Anlage 3 Abfallabgabebescheinigung für die Entladung von Abfällen von Schiffen in Hafenauffangeinrichtungen Anlage 4 Direkte und indirekte Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Verwaltung von Hafenauffangeinrichtungen Anlage 5 Muster - Ausnahmezeugnis gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883 Anlage 6 *) § 12 dieses Gesetzes dient auch der Umsetzung des Artikels 10 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. EG Nr. L 182 S. 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1), der Sechste Teil dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (ABl. EG Nr. L 332 S. 81), zuletzt geändert durch Richtlinie 2007/71/EG der Kommission vom 13. Dezember 2007 (ABl. EU Nr. L 329 S. 33).
(1)Red. Anm.: Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 23. März 2022 (Nds. GVBl. S. 206) wird das Fachministerium ermächtigt, das Niedersächsische Abfallgesetz in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
(2)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.