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Anlage 3 FgEErl

Anlage 3 3. Berechnung des Prozentsatzes bei Anwendung verschiedener Erhebungsarten Bei Anwendung von zwei oder allen drei der genannten Erhebungsverfahren (eingeschränkte Vollerhebung, Linienerhebung, Querschnittserhebung) auf unterschiedlichen Linien ist eine Berechnung des Prozentsatzes wie folgt möglich: 3.1 Schätzung des Schwerbehindertenquotienten 3.1.1 Schätzwert für die Zahl der unentgeltlich beförderten Fahrgäste F VL · M VL F Q · M Q M Jahr = ____________________ + ____________________ M VL + N VL M Q + N Q sonstigen Fahrgäste F VL · N VL F Q · N Q N Jahr = ____________________ + ____________________ M VL + N VL M Q + N Q mit M VL = M V + M L N VL = N V + N L F VL = F V + F L Dabei bezeichnen M V , M L , M Q und N V , N L , N Q die gemäß Gliederungsnummer 1.2 bzw. 2.2.1 bzw. 2.3.1 ermittelten Zahlen der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten bzw. der sonstigen Fahrgäste in allen vier Erhebungsperioden jeweils auf allen Linien, auf denen die eingeschränkte Vollerhebung (Index V), die Linienerhebung (L) bzw. die Querschnitterhebung (Q) durchgeführt wurde. Außerdem bezeichnen die Summen über die F lj -Werte gemäß Gliederungsnummer 2.2.1.4 über die Linien l V mit Vollerhebung bzw. über die Linien l L mit Linienerhebung bzw. über die Linien l Q mit Querschnittserhebung. Wurde eines der drei Erhebungsverfahren auf keiner Linie durchgeführt, so sind die entsprechenden Werte M V , N V bzw. M L , N L bzw. F Q gleich null zu setzen. 3.1.2 Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten M Jahr SBQ = _______________ N Jahr 3.2 Schätzung der Varianz des Verhältnisses der unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen 3.2.1 Schätzwert für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste F VL 2 · V(M L ) F Q 2 · V(M Q ) V(M Jahr ) = ________________________ + ________________________ (M VL ·+N VL ) 2 (M Q + N Q ) 2 Dabei bezeichnen V(M L ) und V(M Q ) die gemäß Gliederungsnummer 2.2.2 bzw. 2.3.2 ermittelten Schätzwerte für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste in allen vier Erhebungsperioden jeweils auf allen Linien, auf denen die Linienerhebung (L) bzw. die Querschnittserhebung (Q) durchgeführt wurde. 3.2.2 Schätzwert für die Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen für das Kalenderjahr V(M Jahr ) V(SBQ) = ________________________ N 2 Jahr 3.3 Berechnung des Prozentsatzes für die Erstattung der Fahrgeldausfälle Als Bemessungswert für die Erstattung der Fahrgeldausfälle wird die untere 95-Prozent-Grenze SBQ 95 des Schwerbehindertenquotienten errechnet. Dabei ist SBQ der Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer 3.1.2, V(SBQ) der Schätzwert für die Varianz des Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer 3.2.2.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.