← Deutschland

Anlage 2 LiegVermErl - Art und Umfang der Vermessungsunterlagen für amtliche Vermessungsleistungen

Analoge Abgabe Elektronische Abgabe Abrufverfahren amtliche Unterlagen Grenzfeststellung, Zerlegung, langgestreckte Anlage Sonderung Gebäudevermessung amtliche Grenzauskunft 1 2 3a 3b 4 5 6 7 8 1 NAS 1.1 Flurstücke X X X X X X 1.2 Gebäude X X X X X X 1.3 Tatsächliche Nutzung X X X X X X 1.4 Bodenschätzung X X X X X X 1.5 Eigentumsangaben X X X X X X 1.6 Netzpunkte des Liegenschaftskatasters X X X - X X 2 Reservierte Punktkennungen und Flurstückskennzeichen X X 1) X X X - 3 Übersichtskarte 1 : 5 000/AK5 X X (

  1. x)(
  2. x)(
  3. x)(
  4. x)4 AP-Beschreibung, Netzpunktübersicht X X X - X X 5 Festpunktübersicht (Beschreibung der Lagefestpunkte) X X (
  5. x)- (
  6. x)(
  7. x)6 Punktnummernübersicht (weitere Angaben zu Objektpunkten 2) ) X X X X X X 7 Vermessungsriss, Fortführungsriss etc. X X X X X X 8 Urkarte, Coupon, Stückvermessungshandriss oder andere historische Nachweise X X (
  8. x)- - - 9 Rissübersicht (in der Regel bei Liegenschaftsvermessungen größeren Umfangs) X X (
  9. x)(
  10. x)(
  11. x)(
  12. x)10 Amtliches Grenzdokument X X (
  13. x)- - - 11 Übersicht über vorliegende Anträge i. S. des LiegVermErlasses X X X - X - Erläuterungen: X Die Unterlage ist grundsätzlich zur Antragserledigung bereitzustellen. (
  14. x)Die Unterlage ist antragsbedingt nach sachlichem Ermessen bereitzustellen. - Für die Erledigung dieser Antragsart ist die Bereitstellung nicht erforderlich. Für die Bereitstellung der Bestandsdaten ist ein Auszug zu generieren, der in der Regel das Vermessungsgebiet sowie mindestens seine unmittelbare Nachbarschaft umfasst und die Objektarten nach den Nummern 1.1 bis 1.4 und 1.6 der vorstehenden Liste enthält. Die Eigentumsangaben nach Nummer 1.5 werden im erforderlichen Umfang (Grundsatz der Datenminimierung) bereitgestellt. Soweit dieser Bestandsdatenauszug keine ausreichende Anzahl von Aufnahme- und Sicherungspunkten beinhaltet, ist ein weiterer Bestandsdatenauszug zu generieren, der das Vermessungsgebiet so großflächig umschließt, dass ein Anschluss an das Landesbezugssystem möglich ist. Dieser Bestandsdatenauszug soll die Objekte der Angaben zum Netzpunkt, die Grenzpunkte, die Flurstücksgeometrien und die Objekte der Angaben zum Gebäude beinhalten. Die Übersichten als analoge Abgabeprodukte sind in ihrem Format angemessen zu erstellen. Der bereitgestellte Bestandsdatenauszug soll zum Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung in das Liegenschaftskataster nicht älter als zwei Jahre sein. Der Fristlauf beginnt mit dem Ablauf des Jahres der Bestandsdatenbereitstellung. 1) Reservierte Punktkennungen und Flurstückskennzeichen werden übergangsweise elektronisch abgegeben. 2) Hierzu gehören die Attribute Datenerhebung, Vertrauenswürdigkeit und ggf. Festgestellter Grenzpunkt. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 10 des RdErl. i.d.F. vom 19. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 280)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.