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Abschnitt 1 FRL Diversität-RdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zur fachlichen und strukturellen Verankerung von Diversität in der niedersächsischen politischen Bildungslandschaft. 1.2 Der Zuwendungszweck besteht darin, diskriminierungskritische sowie diversitätssensible Bildungsangebote in Niedersachsen auszubauen und die Vielfalt der politischen Bildungslandschaft zu stärken. Das übergeordnete Ziel ist der Abbau sozialer Ungleichheiten sowie die Förderung von Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe. 1.3 Konkrete Ziele der Förderung gliedern sich in die drei Themenbereiche Sensibilisierung/Qualifizierung, Empowerment und Vernetzung, wobei die zu beantragenden Maßnahmen Förderziele aus allen drei Bereichen fokussieren können und Synergien zwischen ihnen gewünscht sind: 1.3.1 Sensibilisierung/Qualifizierung:

  1. a)Stärkung eines gesamtgesellschaftlichen Diversitätsbewusstseins sowie eines demokratischen Grundverständnisses vom Wert der Vielfalt, der Gleichberechtigung und der Teilhabe aller durch die: Auseinandersetzung mit verschiedenen Diskriminierungsformen (z. B. Antisemitismus, Sexismus, Rassismus, Antiziganismus, Klassismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus), z. B. hinsichtlich Ursachen, Erscheinungsformen und Verschränkungen, (selbst-)kritische Beschäftigung mit bestehenden Machtverhältnissen sowie der eigenen Position(ierung) innerhalb der Gesellschaft, Entwicklung eines differenzierten Verständnisses von der Pluralität menschlicher Identitäten unter Berücksichtigung verschiedener Dimensionen von Diversität (Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, ethnischer Hintergrund etc.),
  2. b)Diversitätssensible Öffnung von Bildungsträgern und Verbänden zur Stärkung vielfältiger Perspektiven und Erfahrungen in der niedersächsischen politischen Bildungslandschaft; 1.3.2 Empowerment: Förderung der Partizipation und Teilhabe gesellschaftlich marginalisierter Gruppen durch zielgruppenspezifische Bildungs- und Beteiligungsformate, Stärkung der Selbstorganisation von Betroffenen von Diskriminierung zur Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Sichtbarkeit sowie zur Förderung ihrer individuellen und kollektiven Handlungsfähigkeit, Stärkung und strukturelle Verankerung vielfältiger Perspektiven und Erfahrungswelten in der niedersächsischen Bildungslandschaft zur Förderung einer diversitätssensiblen politischen Bildung, die die gesellschaftliche Vielfalt inhaltlich und strukturell widerspiegelt, Entwicklung und Implementierung intersektionaler Empowermentstrategien, welche die Mehrdimensionalität von Diskriminierung berücksichtigen und den variierenden Erfahrungen, Bedürfnissen und Interessen der Betroffenen gerecht werden; 1.3.3 Vernetzung: Stärkung der Vernetzung von diskriminierungskritisch und diversitätssensibel arbeitenden Bildungsträgern und Initiativen in Niedersachsen zur Förderung einer nachhaltigen Infrastruktur der politischen Bildung, Förderung des Erfahrungsaustauschs und Wissenstransfers zwischen Bildungseinrichtungen, um fachliche Expertise zu den Themenfeldern des Förderprogramms zu erweitern und Bildungsangebote qualitativ weiterzuentwickeln, Förderung communityübergreifender Netzwerke, um intersektionale Perspektiven und Praktiken zu stärken, wirksame Bearbeitung gesellschaftlicher Problemlagen im Zusammenhang mit Diskriminierung durch organisationsübergreifende Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen. 1.4 Die Zuwendungen erfolgen beihilfefrei i. S. der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1). 1.5 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des RdErl. vom 17. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 640)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.