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Anlage EIP AgriNIHH-Erl - Projektauswahlkriterien für die Auswahl von Operationellen Gruppen und der von ihnen durchgeführten Innovationsprojekte im R

Bewertung der Qualität des Innovationsprojekts einer OG Punkte

  1. Das Projekt hat Bedeutung für die regionale Entwicklung der ländlichen Räume in Niedersachsen oder Hamburg. (0 oder 5 Punkte *) )
  2. Das Projekt fördert eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Projektbeteiligten aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau, der Beratung, der Forschung sowie ggf. weiteren Beteiligten aus dem Bereich des Agrar- und Nahrungsmittelsektors und liefert Beiträge zu den Schwerpunkthemen der aktuellen Ausschreibung der Maßnahme. (0 - 5 - 10 Punkte *) )
  3. Das Produkt, der Prozess und/oder das Produktionsverfahren oder die Dienstleistung, die mit dem Projekt entwickelt, getestet oder modellhaft gezeigt wird, ist eine Neuheit oder erhebliche Verbesserung in einem überregionalen Kontext (mindestens 5 Punkte erforderlich). (0 - 5 - 10 - 15 Punkte)
  4. Das Projekt baut auf nachgewiesenen bisherigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten/-ergebnissen der beteiligten Partner oder eines der beteiligten Partner der OG auf. (0 oder 5 Punkte)
  5. Die Initiative für das Projekt geht auf Unternehmen der Urproduktion und/oder Verarbeitung und Vermarktung als Mitglieder der OG zurück und das Projekt hat eine hohe Praxisrelevanz. (0 - 5 - 10 Punkte)
  6. Mindestens ein Startup-Unternehmen ist Mitglied der OG (Definition: Startups sind grundsätzlich jünger als fünf Jahre und sie sind innovativ in ihren Produkten/Dienstleistungen, Geschäftsmodellen und/oder Technologien. (0 oder 10 Punkte)
  7. Das Projekt verknüpft in besonderer Weise die wirtschaftlichen Entwicklungschancen von Unternehmen der Urproduktion und/oder der Verarbeitung und Vermarktung mit gesellschaftlichen Herausforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit des Sektors. (0 - 5 - 10 Punkte)
  8. Das Projekt leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Urproduktion und/oder der Verarbeitung und Vermarktung sowie Beratungsinstitutionen auf der einen Seite und der Wissenschaft auf der anderen Seite. (0 - 5 - 10 Punkte)
  9. Das mit dem Projekt verbundene Innovationsmodell basiert auf einem interaktiven Innovationsansatz und es werden über die Einbindung weiterer Akteure auch weitergehende gesellschaftsrelevante Trends und Fragestellungen berücksichtigt (mindestens 5 Punkte erforderlich). (0 - 5 - 10 Punkte)
  10. Dem Projekt liegt ein überzeugendes Konzept zur Verbreitung der Ergebnisse im jeweiligen Sektor zugrunde (mindestens 5 Punkte). (0 - 5 - 10 Punkte)
  11. Das Projekt ist hinreichend konkret und lässt eine erfolgreiche Realisierung erwarten (5 Punkte erforderlich). (0 oder 5 Punkte)
  12. Es werden angemessene Ressourcen eingesetzt, um das Projektziel zu erreichen und die eingesetzten Ressourcen stehen in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung des adressierten Sektors (mindestens 5 Punkte erforderlich). (0 - 5 - 10 Punkte) Erreichte Gesamtsumme (mindestens 50 Punkte von 110 möglichen) Pflichtpunkte erreicht

(35): □ ja □ nein *) Bei den Nummern 1 und 2 müssen insgesamt mindestens 10 Punkte erreicht werden. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 283)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.