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Anlage WECDOIZEBIErl - Scoring-Model

Qualitätskriterien Bewertung Maximalpunktzahl spezifische Kriterien (Mindestpunktzahl 40) *) 70 Unternehmensgröße gemäß EU-Definition Kleinstunternehmen (15 Punkte) 15 kleine Unternehmen (10 Punkte) mittlere Unternehmen (5 Punkte) positive Beschäftigungseffekte

  1. a)Erhöhung der sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze 10
  2. b)Angebot von Ausbildungsplätzen 10
  3. c)Teilnahme der Beschäftigten an externen Fortbildungen (Betrachtungszeitraum drei Jahre) Kleinstunternehmen mindestens 2 Fortbildungen, kleine Unternehmen mindestens 5 Fortbildungen, mittlere Unternehmen mindestens 10 Fortbildungen, große Unternehmen mindestens 20 Fortbildungen (5 Punkte). 10 Kleinstunternehmen mindestens 4 Fortbildungen, kleine Unternehmen mindestens 10 Fortbildungen, mittlere Unternehmen mindestens 20 Fortbildungen, große Unternehmen mindestens 40 Fortbildungen (10 Punkte). Aktivitäten im Bereich Forschung- und Entwicklung (z. B. fest angestelltes Personal, Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen und die Beauftragung externer Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung zur Produktentwicklung oder Entwicklung neuer Dienstleistungen) 10 Wirkung des Vorhabens auf Wertschöpfungsketten in der Region (z. B. über regionale Zuliefer- und Absatzverflechtungen) 15 Querschnittsziele (Mindestpunktzahl 20) 30 Gleichstellung von Männern und Frauen (z. B. Teilzeitmodelle, Zertifikat Vereinbarkeit Beruf und Familie, mobiles Arbeiten, Betriebskindergarten, Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit) 5 Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit (barrierefreie Zugänge, Implementierung von Diversity-Konzepten im Leitbild, sprachliche Barrierefreiheit, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte) 5 Gute Arbeit (Tarifbindung, Mitbestimmungsmöglichkeiten über Betriebsräte, Personalentwicklungsmaßnahmen, Gesundheitsfürsorge) 5 Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung (Beiträge zu den Umweltzielen Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität, z. B. durch Einführung von Umweltmanagementsystemen, Erlangung von Siegeln/Zertifikaten im Zusammenhang mit der Maßnahme, das Unternehmen hat ein individuelles Energiekonzept/-controlling, Reduktion des Frischwasserverbrauchs, Einrichtung von Anlagen zur Abwasseraufbereitung, Vermeidung von Abfällen, Schutz des guten Zustands von Gewässern, Verbesserung der Wassereffizienz, Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen, Schutz vor Umweltverschmutzung, Grünbedachung, Grünfassaden) 15 Gesamtbewertung (Mindestpunktzahl 60) 100 *) Die spezifischen Kriterien gelten bei Unternehmen mit STEP-Siegel als erreicht. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 21. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 476)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.