3.1 Junghennen Der gemeine Wert von Junghennen errechnet sich aus dem Wert des Eintagskükens (E K ) einschließlich Kosten entstanden durch "Ohne-Küken-Töten" (OKT), dem Wert der verkaufsfertigen Junghenne (JH) und der Anzahl der vergangenen Aufzuchttage bis zur Tötung (d n ). OKT-Kosten sind auf der Einkaufsrechnung ausgewiesene wertsteigernde Beträge, die durch Geschlechtsbestimmung im Ei oder die Aufzucht von Bruderhähnen entstehen und dem Eintagsküken oder der Junghenne zugeordnet sind. Die übliche Aufzuchtlänge (dmax) ist den Betriebsunterlagen zu entnehmen. E K + ([JH - E K ]/dmax) x d n = G.W. Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, ist zur Festlegung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen von einer Verlustrate von 4 % bis zum
- Lebenstag auszugehen. 3.2 Hennen Der gemeine Wert von Hennen errechnet sich aus dem Wert der Junghennen (einschließlich OKT-Kosten) bei Einstallung (JH), dem Maximalwert der Hennen bei einem Alter von 161 Lebenstagen und dem Wertverlust vom
- Lebenstag (LT) bis zum Ende der Nutzungsdauer. OKT-Kosten sind auf der Einkaufsrechnung ausgewiesene wertsteigernde Beträge, die durch Geschlechtsbestimmung im Ei oder die Aufzucht von Bruderhähnen entstehen und dem Eintagsküken oder der Junghenne zugeordnet sind. Die Berechnung erfolgt mittels zweier verschiedener Formeln. Die erste Formel beschreibt den Wertzuwachs von der Einstallung der Junghenne bis zum Maximalwert am
- Lebenstag, die zweite den Wertverlust ab dem
- Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer. Zur Ermittlung des gemeinen Wertes ist nur eine Formel entsprechend des Alters der Hennen anzuwenden. JH = Wert der eingestallten Junghenne d n = Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Tötung d 1 = Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Einstallung. Für bis zu 161 Tage alte Legehennen: JH + 0,0045 x (JH x d n - JH x d 1 ) = G.W. Für über 161 Tage alte Legehennen: JH x (2,1826 - 0,0045 x d 1 - 0,0029 x d n ) = G.W. Die Untergrenze des gemeinen Wertes der Legehennen bildet der aus der aktuellen Marktnotierung errechnete Schlachtwert. Hierzu ist das durchschnittliche Lebendgewicht der Hennen zu ermitteln und mit der Schlachthennennotierung für diese Gewichtsklasse zu multiplizieren. Die Ermittlung des gemeinen Wertes von Legehennen, die nach einer Legepause wieder in die Eierproduktion gehen, erfolgt in Absprache mit der Tierseuchenkasse. Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 5 (anzuwenden ab dem
- Lebenstag) genannten kumulativen Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen. Tabelle 5: (anzuwenden ab
- Lebenstag) Haltungsform/Alter bis
- Tag bis letzter Nutzungstag Kleingruppenhaltung 3 % 8 % Boden 3 % 10 % Freiland 3 % 15 % Bio 3 % 15 % Da die Nutzungsdauer je nach Haltungs- und Betriebsform sehr unterschiedlich ist, sind als gesamte Nutzungsdauer für die nachfolgende Berechnung der tatsächlichen Verlustrate betriebsspezifische Werte aus der Vergangenheit zu nutzen. Gegebenenfalls kann die Verlustrate dem tatsächlichen Alter angepasst werden, in dem diese im Verhältnis zu den Werten in der oben genannten Tabelle berechnet wird. Nachfolgende Formel kann dazu genutzt werden: %-Wert aus Tabelle x tatsächliches Alter ____________________________________ Anzahl Tage aus Tabellenspalte = % tatsächliche Verlustrate. Dabei müssen "%-Wert aus Tabelle" und "Anzahl Tage aus Tabellenspalte" aus der gleichen Spalte der Tabelle stammen. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
- Januar 2032 durch Nummer 7 des RdErl. vom
- September 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 501)