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Abschnitt 5 QBBSRdErl - Bewerbendenauswahl

5.1 Einbeziehung in das Auswahlverfahren Können für Stellen an berufsbildenden Schulen keine Lehrkräfte, die über das ausgeschriebene Lehramt und die ausgeschriebenen Lehrbefähigungsfächer verfügen, gefunden werden, entscheidet die jeweilige Schule bezogen auf die einzelne Stellenausschreibung, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung von Bewerbungen aus dem Quereinstieg fortgesetzt wird. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung der Schulleitung im Einzelfall (vgl. Nr. 3.3 des Bezugserlasses zu e). Der Nachweis von berufspraktischen Tätigkeiten analog zu § 6 Abs. 7 Nds. MasterVO-Lehr sowie der Anlage 5 zur Nds. MasterVO-Lehr ist für eine Feststellung der Bewerbungsfähigkeit auf eine ausgeschriebene Stelle oder der Gleichwertigkeit nach § 8 NLVO-Bildung nicht erforderlich. 5.2 Feststellung der Bewerbungsfähigkeit - Prüfverfahren Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen prüft die Schule zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen. Stellt die Schule fest, dass Unterlagen fehlen, kann sie die bewerbende Person darauf hinweisen, dass eine Einbeziehung in etwaige Auswahlverfahren nicht erfolgt, solange die Unterlagen unvollständig sind. Die erforderlichen Studieninhalte sind auf der Grundlage der "KMK-Vorgaben" vorzuprüfen. Mit dem Ergebnis dieser Vorprüfung kann die Schule bereits frühzeitig eine realistische Vorbeurteilung der Bewerbungsfähigkeit vornehmen und aussichtslose Bewerbungen erkennen. Die für einzelne Fächer zur Verfügung stehenden Anlagen zur Bewerbung sind der Internetseite www.eis-online-bbs.niedersachsen.de zu entnehmen; die Aktualisierung obliegt dem RLSB Braunschweig. Auf Basis der Stellen-Bewerbungs-Liste führt die Schule auf der Grundlage der vorgeprüften Bewerbungen und der dort enthaltenen Daten ein stellenbezogenes Auswahlverfahren gem. Bezugserlass zu e durch und meldet das Ergebnis der Vorprüfung mit Auswahlvorschlag unter Nennung von bis zu drei Bewerbenden an das RLSB Braunschweig. Für das Ergebnis der Prüfung relevante Unterlagen sind grundsätzlich in elektronischer Form beizufügen. Das RLSB Braunschweig trifft i. d. R. innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen für die Prüfung notwendigen Unterlagen eine endgültige Entscheidung über die Bewerbungsfähigkeit der genannten Personen. Ebenso wird bei Vorliegen entsprechender Unterlagen auch die Gleichwertigkeit des Abschlusses im Sinne des § 8 Abs. 1 Ziffer 1 NLVO-Bildung geprüft. In besonderen Zweifelsfällen entscheidet das Kultusministerium nach Vorlage durch das RLSB Braunschweig. Die durch das RLSB Braunschweig geprüften Bewerbenden werden im Programm EIS-Online-BBS als "geprüft" gekennzeichnet. Der Bewerbungsdatensatz kann durch die Bewerbenden nach Kennzeichnung als "geprüft" im Bewerbungsportal ausschließlich hinsichtlich der Adressdaten und der Angabe von Stellennummern geändert werden. Personen, deren fachliche Eignung nach Prüfung der eingereichten Unterlagen nicht festgestellt werden konnte, werden in EIS-Online-BBS als "nicht bewerbungsfähig" gekennzeichnet. Dies gilt ebenso für Datensätze von Bewerbenden, die auf der Grundlage des Bezugserlasses zu e als nicht geeignet eingestuft werden. Über Korrekturen im Bewerbungsdatensatz durch das RLSB Braunschweig nach der abschließenden Prüfung ist die Bewerberin oder der Bewerber durch das RLSB Braunschweig zu informieren. 5.3 Auswahlentscheidung Nach Abschluss der Prüfung der Unterlagen erhält die Schule unverzüglich eine Rückmeldung aus dem RLSB Braunschweig, um dem am besten geeigneten Bewerbenden ein Einstellungsangebot zu unterbreiten. Angenommene Einstellungsangebote sind durch die Schule im Einstellungs- und Informationsportal EIS-Online-BBS zu dokumentieren. Bewerbende, die dem RLSB Braunschweig als Auswahlvorschlag zur Prüfung gemeldet, als bewerbungsfähig geprüft, aber nicht eingestellt wurden, können unter Beachtung des Bezugserlasses zu e bei anderen gleichartigen Stellenausschreibungen ohne erneute Prüfung als Besetzungsvorschlag benannt werden. In besonderen Fällen (z. B. nach längerer Zeit oder wegen Änderung der entsprechenden Erlasslage) kann eine erneute Prüfung der Bewerbungsfähigkeit durch das RLSB Braunschweig angezeigt sein. Die Regelungen zum Auswahlverfahren enthält der Erlass Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen - RdErl. d. MK v. 26.03.2024 - 42-84011 (SVBl. Nr. 5/2024 S. 243) - VORIS 22410 -. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 17. Juni 2025 (SVBl. S. 421)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.