Bitte Spalte 4 nicht ausfüllen und maximale Punktzahl nicht ändern! Punkte beantragte Punkte maximale Punkte von Bewilligungsstelle festgestellte Punkte Weiterbildungsangebote 3 1 substanziell neues Kursangebot (Inhalt) 3 2 wiederkehrendes Kursangebot 1 3 Maßnahme sieht Vertiefung und/oder Kompetenzstärkung vor 2 Vermittlung von Weiterbildungsinhalten bezogen auf den Teilnehmer (mindestens ein Ziel, maximal drei Ziele können genannt werden) 9 4 Steigerung der persönlichen Kompetenz und Motivation 2 5 Lösung sozio-ökonomischer Probleme 3 6 Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse 2 7 Verbesserung der Kenntnisse über neue Technologien und Innovationen 3 8 Verbesserung des Wissens um gesellschaftlich wichtige Handlungsfelder (z. B. Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Umweltschutz, Naturschutz, Tierschutz) 3 9 Vermittlung von Grundlagen/Grundkenntnissen 2 10 Sonstiges 1 Vermittlung von Weiterbildungsinhalten bezogen auf die Maßnahme zu gesellschaftspolitischen Zielen in Niedersachsen (Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Innovation): (mindestens ein Ziel, maximal zwei Ziele können genannt werden, es können maximal acht Punkte erreicht werden) 8 11 Auswahl und Nutzung von Klimamaßnahmen aus betriebswirtschaftlicher und produktionstechnischer Sicht (z. B. Tierhaltung/Pflanzenbau/Moorbodenschutz/Biodiversität) 4 12 Diversifizierung hin zu landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten 3 13 Verbesserung der umweltbezogenen und/oder klimabezogene Methoden und Praktiken in der Produktion, z. B. Ressourceneinsparung 3 14 Stärkung der Verbindung zwischen Landnutzungsverfahren (z. B. Agroforstsystemen) 2 15 Theorie und/oder Praxis zur Unterstützung bei der Umstellung der Arbeitsweisen/Wirtschaftsweisen von konventioneller auf ökologische Landbewirtschaftung, einschließlich der nachgelagerten Bereiche der Verarbeitung und Vermarktung von Biolebensmitteln 4 16 Erhalt und Weiterentwicklung von Arbeitsweisen im Bereich Ökolandbau, einschließlich der nachgelagerten Bereiche der Verarbeitung und Vermarktung im Ökosektor 4 17 Verbesserung des Tierschutzes, Tierwohls, z. B. durch nachhaltige, digitale und klimagerechte Nutztierhaltung 4 18 Soziale Landwirtschaft und Steigerung der Lösungskompetenz für sozio-ökonomische Fragestellungen 3 19 Vermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten in den Bereichen Betriebsführung, Betriebsentwicklung und Mitarbeiterführung 2 20 Vermittlung von Wissen bezogen auf die regionale Vermarktung (z. B. Hofläden, Erschließung regionaler Märkte, Verkaufsförderung, ökologische Lebensmittel 3 21 Kompetenzerwerb im Bereich neuer Technologien und der Landtechnik (z. B. T-Führerschein) 2 22 Vermittlung von Kompetenzen für lokale Moderationstätigkeiten, Fähigkeiten zur Schaffung von Netzwerken, Kompetenzen zur Initiierung und Unterstützung von Bottom-up-Prozessen für eine soziale Dorfentwicklung (z. B. für die Ausbilderinnen und Ausbilder für Dorfmoderatoreninnen und Dorfmoderatoren) 4 Priorität der Maßnahme (maximale Nennung von einem Ziel möglich, maximal zwei Punkte) 2 23 aktueller Bedarf, wichtig für Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftesicherung 2 24 wichtiger Inhalt, jedoch regionale Häufung, kein Zeitdruck 1 Vorliegen einer Bedarfserhebung 1 25 Bedarfserhebung ist vorhanden 1 26 Bedarfserhebung ist nicht vorhanden 0 Bonus-Punkte: 3 27 kostenlose Kinderbetreuung (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) 1 28 Barrierefreiheit (Inklusion) 1 29 Erreichbarkeit mit ÖPNV (Klimaschutz, Umweltschutz) 1 Punktzahl maximal 0 26 Punktzahl mindestens (Schwellenwert) 13 Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 666)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.