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Niedersächsisches Mediengesetz (NMedienG)

Vom

  1. Februar 2022 (Nds. GVBl. S. 136 - VORIS 22620 -) Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
  2. August 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 76) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht

(1)§§ Erster Teil Allgemeine Vorschriften Regelungsgegenstand 1 Begriffsbestimmungen 2 Zuordnung von terrestrischen Übertragungskapazitäten 3 Zweiter Teil Veranstaltung von Rundfunk Erster Abschnitt Zulassung von Rundfunkveranstaltern und Zuweisungen von Übertragungskapazitäten Zulassung 4 Persönliche Zulassungsvoraussetzungen 5 Zulassungsvoraussetzungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt 6 Mitwirkungspflichten 7 Ausschreibung und Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten 8 Auswahlgrundsätze bei beschränkter Übertragungskapazität 9 Zeitlich begrenzte Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten für Veranstaltungsrundfunk 10 Aufsichtsmaßnahmen 11 Rücknahme und Widerruf der Zulassung 12 Rücknahme und Widerruf der Zuweisung 13 Zweiter Abschnitt Anforderungen an die Programme Programmgrundsätze, unzulässige Sendungen 14 Angebotsvielfalt, Fensterprogramme 15 Zulieferung zum Programm 16 Dritter Abschnitt Pflichten der Veranstalter Programmverantwortung 17 Auskunftspflicht 18 Aufzeichnungspflicht 19 Gegendarstellung 20 Verlautbarungsrecht 21 Besondere Sendezeiten 22 Versorgungspflicht 23 Finanzierung von Programmen, Rundfunkwerbung, Teleshopping und Gewinnspiele 24 Vierter Abschnitt Bürgerrundfunk Grundlagen und Aufgaben des Bürgerrundfunks 25 Zulassungsgebiete, Frequenznutzungen, Mindestsendezeiten 26 Zulassungsvoraussetzungen für Bürgerrundfunk 27 Mitwirkungsrechte der redaktionell Beschäftigten 28 Nutzungsbedingungen im Bürgerrundfunk 29 Finanzierung von Bürgerrundfunk, Berichtspflicht 30 Dritter Teil Modellversuche mit neuartigen Rundfunkübertragungstechniken, neuen Programmformen oder multimedialen Angeboten Zweck der Modellversuche, Versuchsbedingungen, anwendbare Vorschriften 31 Vierter Teil Medienplattformen Belegung von Medienplattformen 32 Fünfter Teil Niedersächsische Landesmedienanstalt Rechtsform, Organe, Beteiligungen 33 Aufgaben der Landesmedienanstalt 34 Zusammensetzung der Versammlung 35 Persönliche Hinderungsgründe für die Mitgliedschaft 36 Rechte und Pflichten der Mitglieder 37 Versammlungsvorstand 38 Aufgaben der Versammlung 39 Sitzungen der Versammlung 40 Fachausschüsse 41 Beschlüsse der Versammlung 42 Direktorin oder Direktor 43 Beschäftigte der Landesmedienanstalt 44 Haushalts- und Rechnungswesen 45 Finanzierung der Landesmedienanstalt 46 Veröffentlichungen 47 Rechtsaufsicht 48 Sechster Teil Auskunftsrecht, Datenschutz, Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften Auskunftsrecht 49 Datenverarbeitung durch vergleichbare Anbieter von Telemedien 50 Aufsicht über den Datenschutz bei privaten Rundfunkveranstaltern 51 Strafvorschrift, Verjährung von Straftaten 52 Ordnungswidrigkeiten 53 Übergangsregelungen 54 Inkrafttreten 55
(1)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.