- Fachliche Kriterien Mit den Kriterien dieses Abschnittes soll die Förderwürdigkeit und Dringlichkeit der Vorhaben eingeschätzt werden können. Kriterium Bewertung 1.1 räumliche Lage des Vorhabens Das Vorhaben bezieht sich auf Hochwasserschutz für ein Risikogebiet gemäß § 73 WHG (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie [HWRM-RL]). ☐ trifft zu 5 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte Maßgeblich sind die Hochwassergefahren- und Risikokarten gemäß § 74 WHG für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ 100 ). 1.2 Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum bei Vorhaben vor oder in der Planungsphase Das überschlägig ermittelte Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum wird eingeschätzt als ☐ hoch 10 Punkte ☐ mittel 5 Punkte ☐ gering 1 Punkt ☐ Das Vorhaben ist keine ausschließliche Planung. 0 Punkte 1.3 Notwendigkeit der Planung und Beratung Beratung und konzeptionelle Überlegungen durch die Fachbehörde sind in besonderem Maße zusätzlich notwendig. ☐ trifft zu 5 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte 1.4 laufende Planungen (vorhandene Planungsgrundlagen) Grundlagenermittlung und Vorplanung (HOAI, Leistungsphasen 1 und 2) und/oder eine Machbarkeitsstudie und Voruntersuchungen liegen bereits vor. ☐ trifft zu 4 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte 1.5 laufende Bauvorhaben Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen weiteren Abschnitt eines Vorhabens. ☐ trifft zu 5 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte 1.6 Nutzen-Kosten-Relation bei Bauvorhaben zur Umsetzung Die Relation der Baukosten zum Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum ist ☐ hoch 10 Punkte ☐ mittel 5 Punkte ☐ gering 1 Punkt ☐ Es handelt sich nicht um die Durchführung eines Bauvorhabens. 0 Punkte 1.7 Fehlhöhen des Deiches im Bestick Es sind Fehlhöhen im Bestick der Hochwasserschutzanlage vorhanden ☐ in Höhe von mehr als 90 cm 5 Punkte ☐ in Höhe von bis zu 90 cm 4 Punkte ☐ in Höhe von bis zu 70 cm 3 Punkte ☐ in Höhe von bis zu 50 cm 2 Punkte Die Auswirkungen der Fehlhöhe erhöhen die Dringlichkeit. ☐ trifft in besonders hohem Maße zu 5 Punkte ☐ trifft in hohem Maße zu 4 Punkte ☐ trifft zu 3 Punkte ☐ trifft weniger zu 2 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte 1.8 Mängel an Hochwasserschutzanlagen (z. B. Deichkörpern) Die Sicherheit des Bauwerks ist ☐ nicht ausreichend (Dichtung, Böschungsneigung, Kronenbreite, fehlende Berme, Deichverteidigungsweg etc.) 5 Punkte ☐ ausreichend 0 Punkte Die vorhandenen Mängel erhöhen die Dringlichkeit. ☐ trifft in besonders hohem Maße zu 5 Punkte ☐ trifft in hohem Maße zu 4 Punkte ☐ trifft zu 3 Punkte ☐ trifft weniger zu 2 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte 1.9 Neubau von Hochwasserschutzanlagen Der Neubau von Schutzanlagen ist aufgrund der vorhandenen Hochwassergefahr und der identifizierten Schadenspotenziale erforderlich. ☐ trifft in besonders hohem Maße zu 10 Punkte ☐ trifft in hohem Maße zu 7 Punkte ☐ trifft zu 5 Punkte ☐ trifft weniger zu 2 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte 1.10 Wirkung auf das Überschwemmungsgebiet Das Vorhaben bewirkt eine Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten, z. B. bei Deichrückverlegungen. ☐ trifft in besonders hohem Maße zu 25 Punkte ☐ trifft zu 15 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte 1.11 Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke einschließlich der dazugehörigen technischen Anlagen Die Funktion des Schöpfwerkes ist ☐ nicht sichergestellt (z. B. Pumpleistung) 10 Punkte ☐ teilweise nicht sichergestellt (z. B. Automatisierung, Energieeinsparung) 5 Punkte ☐ ausreichend 0 Punkte ☐ Einbau von fischschonenden Pumpen 5 Punkte Der vorhandene Mangel erhöht die Dringlichkeit. ☐ trifft in besonders hohem Maße zu 5 Punkte ☐ trifft in hohem Maße zu 4 Punkte ☐ trifft zu 3 Punkte ☐ trifft weniger zu 2 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte 1.12 Pilotvorhaben Das Vorhaben ist von hoher fachlicher Bedeutung (außerordentlich, Pilotcharakter, Erprobung etc.). ☐ trifft zu 10 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte 1.13 Förderung nur mit ELER-Fördermitteln Das Vorhaben dient insbesondere der Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials wie die Grundinstandsetzung von Schöpfwerken und Hochwasserschutzvorhaben mit einem Schutzgrad kleiner als HQ100 und wird ausschließlich mit ELER-Mitteln gefördert. ☐ trifft zu 5 Punkte ☐ trifft nicht zu 0 Punkte Hinweis: Bei der Förderung mit ELER-Mitteln finden, soweit keine Kofinanzierungsmittel mehr aus der GAK in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, die ausschließlich mit ELER-Mitteln geförderten Vorhaben entsprechend dem Ranking und der Verfügbarkeit der ELER-Mittel Berücksichtigung.
- Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote Sofern die Erfüllung dieser Kriterien ein übergeordnetes wasserwirtschaftliches Interesse bescheinigt, wird dies durch Zusatzpunkte gewürdigt. Ein übergeordnetes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn das Vorhaben positive Synergieeffekte für die Erreichung der Ziele anderer Förderrichtlinien des Landes hat. Somit kann das Vorhaben eine höhere Priorität erlangen. Sofern das Vorhaben neben dem übergeordneten Interesse auch einen besonderen Vorteil für den Unterlieger hat, besteht die Möglichkeit nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die Förderquote auf bis zu 80 % zu erhöhen. Kriterium Bewertung 2.1 übergeordnetes Interesse (Synergieeffekte) Synergieeffekte für ☐ Fließgewässerentwicklung ☐ Landschaftswerte (z. B. Auenmanagement) ☐ Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten je 5 Punkte ☐ multifunktional bei Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren (z. B. Trinkwasserspeicher, Grundwasseranreicherung) ☐ Sonstiges (z. B. Strategie Niedersachsens oder des Bundes) ☐ keine Synergieeffekte. 0 Punkte 2.2 Vorteil für die Unterlieger oder Oberlieger ☐ Der Zusammenschluss von mehreren Kommunen und/oder Deichverbänden (auf dem Gebiet mehrerer Kommunen) unterstützt die einzugsgebietsbezogene Betrachtung und bindet die Interessen von Ober- und Unterliegern ein. Dadurch wird ein übergeordnetes Interesse dokumentiert und besondere Vorteile der Unterlieger können durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen herausgestellt werden. je 5 Punkte ☐ Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Unterlieger ☐ Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Oberlieger
- Bewertungszusammenstellung Höchstpunktzahl Block 1 124 Höchstpunktzahl Block 2 40 Mindestpunktzahl (Schwellenwert) 20 erreichte Punktzahl: Block 1 "Fachliche Kriterien" Block 2 "Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote" erreichte Gesamtpunktzahl Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
- Januar 2030 durch Nummer 8.2 des RdErl. vom
- Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 495)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.