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Abschnitt 4 AbS/BbSBORdErl - Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnerinnen und Partnern

4.1 Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken zur Beruflichen Orientierung Die Schulen arbeiten bei der Umsetzung des schulischen Konzepts zur Beruflichen Orientierung mit schulischen und außerschulischen Partnern zusammen und werden durch diese unterstützt. Bei dieser Zusammenarbeit nutzen die Schulen die in der Region vorhandenen Netzwerkstrukturen, wie z. B. Bildungsregionen, Regionen des Lernens, und Jugendberufsagenturen und wirken entsprechend der "Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in Jugendberufsagenturen in Niedersachsen

(2018)" darin mit. Bei den Regionen des Lernens handelt es sich um regionale Bildungsnetzwerke, die Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf, vor allem bei der Beruflichen Orientierung und der Ausbildungsplatzsuche, unterstützen. Ein wesentlicher Aufgabenbereich der Regionen des Lernens besteht in der Koordination der Besuche von berufsbildenden Schulen zum Zwecke der Beruflichen Orientierung. Die an den berufsbildenden Schulen angesiedelten Leitstellen "Region des Lernens" übernehmen dabei eine moderierende und koordinierende Funktion und bilden eine Schnittstelle zur Jugendberufsagentur (siehe Ziffer 4.2). 4.2 Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und mit Jugendberufsagenturen Schule und Berufsberatung oder Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit kooperieren im Prozess der Beruflichen Orientierung mit dem Ziel, die Berufswahlkompetenz zu fördern und allen Schülerinnen und Schülern den erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung oder ein Studium zu ermöglichen. Die Schulen ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern, die Angebote der Berufsberatung zur Beruflichen Orientierung und zur individuellen Beratung zu nutzen. Berufsbildende Schulen ermöglichen darüber hinaus auch den Schülerinnen und Schülern berufsqualifizierender Bildungsgänge, die Angebote der Berufsberatung zur individuellen Beratung zu nutzen. Vereinbarungen über Art und Umfang der Zusammenarbeit sind Bestandteil des schulischen Konzepts und der schulischen Prozesse zur Beruflichen Orientierung. Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung der Berufsberatung sind als Schulveranstaltungen durchzuführen. Darüber hinaus kooperieren die Schulen mit Jugendberufsagenturen, die jungen Menschen eine rechtskreisübergreifende Hilfe am Übergang Schule - Beruf anbieten. Die Angebote der Jugendberufsagenturen werden nach individueller Absprache mit den Schulen in die schulischen Konzepte und Prozesse der Beruflichen Orientierung einbezogen. Um Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen ein Angebot für eine gezielte Beratung und Unterstützung am Übergang Schule - Beruf machen zu können, sollen die Schulen die hierfür erforderlichen Daten der entsprechend identifizierten Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage von § 31 NSchG an die Berufsberaterin oder den Berufsberater der Arbeitsagentur übermitteln. Das zwischen der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit und dem Niedersächsischen Kultusministerium vereinbarte Verfahren ist verbindlich einzuhalten (siehe Handreichung "Anschlussperspektiven sichern - Nutzung der Möglichkeiten von § 31a SGB III i. V. mit § 31 NSchG im Land Niedersachsen"). Darüber hinaus sind die Agenturen für Arbeit und ggf. die Jobcenter als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Beratungsgespräch zuständig, das im Rahmen der Anmeldung für die einjährige Berufsfachschule und die Fachoberschule an einer berufsbildenden Schule erforderlich ist. Auf die Bezugs-VO zu b wird hingewiesen. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten können in besonderen Fällen von spezifischen Leistungen profitieren. Hierzu erfolgt zwischen der für die Schule zuständigen Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Team für Berufliche Rehabilitation und Teilhabe ("Reha-Team") eine entsprechende Zusammenarbeit und Abstimmung. 4.3 Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Im Rahmen ihres Bildungsauftrags arbeiten allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen im Bereich der Beruflichen Orientierung zusammen. Entsprechend den schulformbezogenen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen sowie der regionalen Gegebenheiten entwickeln die Schulen Netzwerke und Kooperationen. Die Zusammenarbeit erfolgt beispielsweise durch Erkundung von verschiedenen Berufsfeldern, durch Einbindung der berufsbildenden Schulen bei der Information der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung oder der Fortsetzung der schulischen Laufbahn im Sekundarbereich II der berufsbildenden Schulen, Hospitationen einzelner Schülerinnen und Schüler im Unterricht der (primär berufsqualifizierenden) Bildungsgänge, gemeinsame berufspraktische Projekte nach Möglichkeit unter Beteiligung von Betrieben oder Hochschulen, Unterricht an berufsbildenden Schulen im Rahmen des Unterrichtsverbundes oder Peer-to-Peer-Projekte. Gemeinsame Dienstbesprechungen von Lehrkräften in "Berufswegekonferenzen" für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Vor- und Nachbereitung von berufsorientierenden Maßnahmen an den berufsbildenden Schulen unterstützen dies. Die Durchführung von Potenzialanalysen für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen gehört nicht zum Angebotsspektrum der berufsbildenden Schulen. Die entsprechenden Regelungen in den Erlassen zur Kooperation und Zusammenarbeit der allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen sind zu beachten. Die Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildender und berufsbildender Schule erfolgt auf der Grundlage des § 25 NSchG . Können durch die Zusammenarbeit sächliche Kosten im Sinne von § 113 Abs. 1 NSchG entstehen, so bedarf die Vereinbarung der Zustimmung der Schulträger sowie der Träger der Schülerbeförderung der beteiligten Schulen. 4.4 Zusammenarbeit mit Betrieben und Einrichtungen Die Schulen arbeiten mit Betrieben und Einrichtungen zusammen, die den Schülerinnen und Schülern Erfahrungen in der Berufs- und Arbeitswelt ermöglichen. Angebote von regionalen Betrieben und Einrichtungen zur Beruflichen Orientierung können Bestandteil des schulischen Konzepts zur Beruflichen Orientierung sein. Hierzu vereinbaren die Schulen mit den kooperierenden Betrieben und Einrichtungen Grundsätze der Zusammenarbeit (unter Beachtung des Bezugserlasses zu a). Die Schule stimmt die Ziele, Inhalte und Organisation der Angebote und Maßnahmen sowie bei schulischen Betriebspraktika und anderen Praxistagen auch den Einsatz der Schülerinnen und Schüler sowie deren Betreuung durch Lehrkräfte der Schule mit den kooperierenden Betrieben und Einrichtungen ab. 4.5 Zusammenarbeit mit Hochschulen Die Zusammenarbeit mit Hochschulen kann vielfältig gestaltet werden. Die Angebote umfassen zum einen Veranstaltungen in den Hochschulen selbst, z. B. Hochschulinformationstage, sowie Angebote zum Frühstudium. Zum anderen bieten die Hochschulen auch Maßnahmen außerhalb der Hochschulen an. Dazu zählen z. B. Messeveranstaltungen und Informationen der Studienberatungsstellen u. a. mit Studierenden in Schulen. Die Studienberatungsstellen und die "Koordinierungsstelle für Studieninformation und Beratung in Niedersachsen", die hochschulübergreifend Informationen zum Studium in Niedersachsen anbietet, sind von besonderer Bedeutung für Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung, insbesondere zur Studienorientierung. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 1. November 2025 (SVBl. S. 644)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.