Nummer Gegenstand Kosten EUR 1. Analoge Fotoarbeiten bzw. Kopien 1.1 Grundentgelt je Auftrag gemäß den Nummern 1.2 bis 1.4 5,00 1.2 Mikrofilmnegativ (Rollfilm 35
- mm)je Aufnahme 0,20 1.3 Duplizierung von Mikrofilmen auf Diazo-Rollfilm je lfd. m (nur im Staatsarchiv Bückeburg) 1,00 1.4 Duplizierung von Mikrofiche (nur im Staatsarchiv Bückeburg) 2,00 1.5 Ausdrucke aus EDV-Findbüchern je Seite 0,50 1.6 Ausleihe von Farbmakrofiche oder von Farbektachromen Eine eventuell zu erteilende Nutzungs- oder Veröffentlichungsgenehmigung wird nach Nummer 4 gesondert berechnet. Bei Verlust werden die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. 10,00 1.7 Schwarzweiß-Kopien über Lese-Rückvergrößerungsgeräte etc. (Reader-Printer) 1.7.1 DIN A 4 und Folio je Kopie 0,50 1.7.2 desgleichen DIN A 3 je Kopie 0,80 1.7.3 bei Selbstherstellung durch den Benutzer DIN A 4 und Folio je Kopie 0,30 1.7.4 desgleichen DIN A 3 je Kopie 0,50 1.8 Zuschläge bei besonderem Herstellungsaufwand je angefangene Viertelstunde der aufgewandten Arbeitszeit 11,00 2. Digitalisierung 2.1 Schwarzweiß-Buchscanner-Kopie ca. 300 dpi (abhängig von der Vorlagengröße) je Ausdruck (Arbeitskopie) 2.1.1 DIN A 4 0,50 2.1.2 DIN A 3 0,80 2.2 Grundentgelt je Auftrag (Aufnahmeleistung einschließlich Konfektionierung auf Datenträgern, z. B. CD-ROM bzw. DVD) gemäß den Nummern 2.3.1 bis 2.3.3 12,00 2.3 Digitalaufnahme/Dateiscan (zur Weiterverarbeitung auf Datenträgern, z. B. CD-ROM bzw. DVD) 2.3.1 Digitale Aufnahme über Graustufen-Buchscanner ca. 300 dpi (abhängig von der Vorlagengröße) 0,50 2.3.2 Digitale Aufnahme über mobile Digitalspiegelreflexkamera oder Flachbettscanner (TIF- oder JPEG-Format) je Aufnahme 1,00 2.3.3 Digitale Aufnahme über Großformat-Reprokamera (TIF-Format) je Aufnahme 5,00 2.4 Farbausdrucke (Arbeitskopie) 2.4.1 DIN A 4 4,00 2.4.2 DIN A 3 8,00 2.5 Zuschläge bei besonderem Herstellungsaufwand je angefangene Viertelstunde der aufgewandten Arbeitszeit 11,00 3. Handwerkliche Leistungen und Zuschläge bei besonderem Personalaufwand (z. B. Anfertigung von Siegelabgüssen, Binde- und Restaurierungsarbeiten) 3.1 Berechnung nach Aufwand je angefangene Viertelstunde zuzüglich Material 11,00 4. Nutzungs- und Veröffentlichungsgenehmigungen (Erlaubnis zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Reproduktionen von Archivgut zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken. Ansprüche Dritter aus Urheber-, Verwertungs- und Lizenzrechten sind gesondert abzugelten.) 4.1 in Büchern, Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen je nach Art und Auflage
- a)bis 5.000 Exemplare 40,00
- b)bis 10.000 Exemplare 100,00
- c)für jede weiteren 1.000 Exemplare 10,00 bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 4.2 auf Plakaten und Ansichtskarten das Doppelte des Entgelts nach Nummer 4.1 4.3 bei Neuauflagen und Nachdrucken die Hälfte des Entgelts nach Nummer 4.1 4.4 für die Verwendung im Film oder Fernsehen je angefangene Minute 100,00 4.5 für die Verwendung auf Datenträgern wie Nummer 4.1 Bei gleichzeitiger Verwendung in gedruckten Publikationen ermäßigt sich das Entgelt für die Verwendung auf Datenträgern auf die Hälfte. 4.6 Einblendung in Onlinedienste, Internetpräsentationen und vergleichbare Medien je Reproduktion
- a)für bis zu einem Monat 40,00
- b)für sechs Monate 100,00
- c)für ein Jahr 150,00 4.7 Erlaubnis zur Vervielfältigung von Siegelabgüssen, Siegelabdrucken, Faksimiles und sonstigen Nachbildungen von Archivgut
- a)bei einer Auflage bis 100 Stück 40,00
- b)bei einer Auflage über 100 bis 500 Stück 80,00
- c)bei einer Auflage über 500 Stück je weitere angefangene 10 Stück 10,00 4.8 Einräumung von persönlichen Nutzungsrechten an EDV-gespeicherten Erschließungsdaten nach Vereinbarung _____________________ Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Anspruchberechtigte nach dem SGB II und dem SGB III können auf Antrag von der Entrichtung der Grundentgelte gemäß den Nummern 1.1 bzw. 2.2 befreit werden. Die Stundensätze richten sich nach dem RdErl. des MF v. 15.4.2008 (Nds. MBl. S. 509) in der jeweils geltenden Fassung.