Die Projektanträge müssen die in Nummer 4.3 der Richtlinien genannten Qualitätskriterien erfüllen. Sie werden von Gutachtern nach einem Punktesystem bewertet, wobei ein Projektantrag maximal insgesamt 100 Punkte erhalten kann. Ein Projektantrag ist förderwürdig, wenn eine Mindestpunktzahl von 60 erreicht wird. Lfd. Nr. Qualitätskriterien Mindestpunktzahl Höchstpunktzahl Hinweis: Alle Querschnittsziele (Nummer 2) sind bei der Konzeptionierung der Vorhaben integriert zu berücksichtigen (Mainstreaming). Sie sind daher im Rahmen der fachlichen Kriterien (Nummer 1) integriert zu beschreiben. Die getrennt dargestellte Bewertung in diesem Scoring dient der Transparenz.
- Richtlinienspezifische fachliche Kriterien 40 70 A) Ausgangslage und Ziele unter Berücksichtigung der Querschnittsziele (qualitative Ausrichtung der Projektbeschreibung an der regionalen Bedarfslage auf dem Ausbildungsmarkt) Darstellung des Handlungsfeldes im Projektgebiet auf der Grundlage von Strukturmerkmalen wie beispielsweise: der Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einschließlich der Bevölkerungsstruktur (Bevölkerungsdichte, Zuwanderung, Demografie) und deren prognostizierter Entwicklung der Anzahl (Kohortenstärke) und der Bildungsabschlüsse der Schulabsolventinnen und Schulabsolventen der Angebots- und Nachfrage-Relation auf dem Ausbildungsmarkt dem Anteil der Jugendlichen im Übergangssystem/ohne Ausbildung der Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze, branchen- und berufsspezifischer Fachkräftebedarf, Wirtschafts- und Betriebsstruktur, Entwicklung von Zuwanderungszahlen, etc. der Anteil ausbildender Betriebe die betriebliche Vakanzquote (prozentualer Anteil von Betrieben mit mindestens einer unbesetzten Ausbildungsstelle an allen Betrieben, die Ausbildungsstellen angeboten haben) bestehende Netzwerke zur Unterstützung der beruflichen Orientierung und der beruflichen Bildung Darstellung der Dienstleistungen im Ausbildungsverlauf Angemessenheit der Ausgaben im Verhältnis zur Durchführung und Zielsetzung des Projekts 15 30 B) Qualität des Umsetzungskonzeptes unter Berücksichtigung der Querschnittsziele Schlüssiges Gesamtkonzept Beschreibung der Ziele, Inhalte, Methoden, des Ablaufs des Verbundprojekts, ggf. der Kooperationen, u. a. mit der Bundesagentur für Arbeit sowie regionalen Bildungsakteuren Ausrichtung des Projekts am Ausbildungsplatz- und Fachkräftebedarf innerhalb des Projektgebietes Darstellung des Verbundmodells mit Angaben zur Anzahl der geplanten Ausbildungsplätze und der geplanten Ausbildungsberufe Benennung der Ausbildungsberufe und der zu erreichenden beruflichen Abschlüsse Nachweis der Abdeckung der Ausbildungsinhalte der Ausbildungsordnungen der jeweiligen Ausbildungsberufe im Verbund Ansprache und Auswahl der Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber Kriterien für die Auswahl der Betriebe, stärkere betriebliche Beteiligung bisher nicht ausbildender Betriebe an der Berufsausbildung Erstellung und Abgleich von Anforderungsprofilen der Betriebe sowie der Bewerberinnen und Bewerber Darstellung des Personalschlüssels des Projekts Erläuterungen zur Qualifikation des Personals, insbesondere der Nachweis der Ausbildereignung in den Betrieben Berücksichtigung und Unterstützung von Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerbern mit besonderem Förderbedarf und mit Zuwanderungsgeschichte Beitrag zur Erreichung der inhaltlichen Ziele der Richtlinien, z. B. Konkrete Ansätze zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung in Zusammenarbeit mit Betrieben, zuständigen Stellen und Trägern der beruflichen Bildung Konkrete Ansätze zur Gewinnung von Ausbildungsbetrieben, insbesondere von Betrieben, die in den vergangenen 3 Jahren nicht ausgebildet haben Ansätze zur Verbesserung des "Ausbildungsmatchings" im regionalen Projektgebiet, ggf. im Vergleich mit anderen Regionen Ansätze zur Motivation und ggf. Gewinnung von (neuen) Ausbildungsbetrieben Differenziertes Konzept zur Erhöhung des Ausbildungserfolgs bezogen auf die Zielgruppe Kooperation mit anderen Verbundprojekten Möglichkeiten zum Erwerb internationaler Kompetenzen im Verbund 25 40
- Querschnittsziele 20 30 A) Gleichstellung der Geschlechter, z. B. Beitrag zum Abbau von geschlechtsspezifischen Stereotypen in der Berufswahl oder Ausbildungsplatzakquise und -besetzung gendersensible Ansprachekonzepte der Zielgruppen für den Berufswahlprozess 5 B) Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, z. B. Beitrag zur Erhöhung der Chancengleichheit von Jugendlichen/jungen Erwachsenen mit Migrationsgeschichte und aus bildungsbenachteiligten oder sozial benachteiligten Familien Barrierefreiheit inklusive räumlicher, zeitlicher, sprachlicher und digitaler Barrierefreiheit Stärkung interkultureller Kompetenzen bei Auszubildenden und ggf. Betrieben/Ausbildenden 15 C) Ökologische Nachhaltigkeit/nachhaltige Entwicklung Öko-Audit-Zertifizierung nach EMAS - Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 *) - der Projektträgerin/des Projektträgers bzw. Berücksichtigung verschiedener Dimensionen ökologischer Nachhaltigkeit wie Klimaschutz Vermeidung bzw. Verminderung der Umweltverschmutzung Anpassung an den Klimawandel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5 D) Gute Arbeit Die Personalstruktur im Verbund entspricht dem Leitbild "Gute Arbeit" z. B. durch Entgeltgleichheit, Sicherung und Erhöhung von Dauerarbeitsplätzen, Konzepten zur Work-Life-Balance, Familienfreundlichkeit, Weiterbildungsangebote 5 Die Benennung der Unterpunkte dient nur der bespielhaften Veranschaulichung. Diese Unterpunkte müssen weder abschließend bearbeitet werden noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Bearbeitung projektspezifischer zusätzlicher Aspekte ist ausdrücklich erwünscht. *) Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (ABl. EU Nr. L 342 S. 1; 2020 Nr. L 303 S. 24), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) der Kommission vom
- 2018 (ABl. EU Nr. L 325 S. 18). Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
- Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 1 des Erl. vom
- Juni 2022 (Nds. MBl. S. 831)