6.1 Die Tätigkeit des ZFN ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Sie wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen organisiert. Der ZFN kalkuliert seine Entgelte grundsätzlich kostendeckend. 6.2 Die für den Betrieb des ZFN erforderlichen Haushaltsmittel sowie Stellen und Beschäftigungsvolumen werden im Kapitel 0320 bereitgestellt. Die Höhe der Sachausgaben korrespondiert mit der Höhe der Einnahmen aus den Entgelten für Leistungen des ZFN. Im Rahmen der Kostenabrechnung werden den Kunden zunächst nur die Sachausgaben insbesondere für Betriebsstoffe, Inspektion und Wartung, Leasing bzw. Anmietung und anteilig für die Ersatzbeschaffung sowie die Reisekosten für das Fahrpersonal in Rechnung gestellt. Alle Kunden erstatten diese Ausgaben verursachungsgerecht in Höhe der in Anspruch genommenen Leistungen. 6.3 Im Haushalt des Kunden veranschlagte Investitionsmittel für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen sind in Höhe des ausgebrachten Ansatzes gemäß § 50 LHO in das Kapitel 0320 umzusetzen. Fahrzeuge, die im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen zu festgelegten Terminen getauscht werden, gehen zu den bestimmten Bedingungen an den ZFN über. Der ZFN führt die weiteren notwendigen Vertragsverhandlungen. Abweichend von Absatz 2 Satz 3 werden diesen Kunden für die Dauer des Abschreibungszeitraumes im Fall des Satzes 1 und des Fortbestands der Vereinbarungen gemäß Satz 2 insoweit keine Ausgaben für Leasing oder anteilige Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. 6.4 Der ZFN erbringt, beginnend ab dem Jahr 2011, die Einsparverpflichtungen im Rahmen der sog. Fünftelung. Die haushälterische Anrechnung der Einsparung im Kapitel 0320 erfolgte bzw. erfolgt außerhalb dieser Regelung. Die summarische Betrachtung der landesweiten Einsparpotenziale im Aufgabengebiet der Fahrdienste bleibt hiervon unberührt. Ab dem Jahr 2016 werden die gesamten Personalausgaben (ohne Beihilfen und kalkulatorische Versorgungsrückstellungen) bei der Entgeltkalkulation berücksichtigt. Die eingebrachten Personalkostenbudgets werden nach Abzug der jeweils zu erbringenden Einsparungsanteile den Dienststellen als Sachkostenansätze für die Begleichung der Entgelte zurückgegeben. Rechtzeitig für die Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wird der ZFN eine Aufstellung der jeweiligen Rückführungsbeträge vorlegen. Maßgeblich für die Berechnung der Ansätze werden die für das Jahr der Rückführung gültigen Personalkosten-Durchschnittssätze zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs sein. 6.5 Der ZFN teilt den Kunden zeitnah zu festgelegten Bezugszeitpunkten (z. B.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.