Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geben folgende Protokollerklärung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) ab: Die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterhaltenen Klangkörper leisten seit ihrer Gründung einen wertvollen Beitrag zu den Kultur- und Bildungsangeboten sowie einen eigenständigen publizistischen Beitrag zur Meinungsbildung. Sie erhöhen durch ihre Präsenz die Wahrnehmbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Angesichts fortlaufender Veränderungen der Medien- und Kulturlandschaft und der Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Reformstaatsvertrag sehen die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Standortbestimmung der Klangkörper des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als geboten an. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erwarten von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem Deutschlandradio eine kritische Analyse zum Status Quo und zu den Zukunftsperspektiven der von ihnen unterhaltenen Klangkörper. Sie werden aufgefordert, bis zum
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.