folgenden Absätzen nichts Abweichendes ergibt.
Beschäftigungsarten findet nicht statt.
Frauen und Männern nebeneinander gestellt und der Reihe
durch 1, 2, 3 usw. geteilt. 3 Auf die jeweils höchste Teilzahl (Höchstzahl) wird so lange ein Sitz zugeteilt, bis alle Sitze vergeben sind. 4 Frauen und Männer erhalten jeweils so viele Sitze, wie Höchstzahlen auf sie entfallen. 5 Ist bei gleichen Höchstzahlen nur ein Sitz zu verteilen, so fällt er dem Geschlecht zu, das andernfalls im Verhältnis zu seinem Anteil an der Gesamtzahl der wahlberechtigten Beschäftigten am stärksten benachteiligt wäre; bei gleicher Beschäftigtenzahl entscheidet das Los. 6 Bleibt hiernach ein in der Dienststelle vertretenes Geschlecht unberücksichtigt, so ist ihm ein Sitz (Minderheitensitz) zuzuerkennen, wenn diesem Geschlecht mindestens ein Zwanzigstel der wahlberechtigten Beschäftigten angehört.
die Ermittlung der oder des Gewählten, wenn die Jugend- und Auszubildendenvertretung nur aus einer Person besteht,
1 , 3. die Ermittlung der Gewählten, wenn die Jugend- und Auszubildendenvertretung aus mehreren Personen besteht,
1 bis 3 und 5 , 4. die Vergabe eines Minderheitensitzes
mit der Maßgabe, dass auf dem Stimmzettel nicht mehr Namen angekreuzt oder gekennzeichnet werden dürfen, als Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung insgesamt zu wählen sind, 2. die Ermittlung der oder des Gewählten, wenn die Jugend- und Auszubildendenvertretung nur aus einer Person besteht,
3 , 3. die Ermittlung der Gewählten, wenn die Jugend- und Auszubildendenvertretung aus mehreren Personen besteht,
2 Satz 1 , 4. die Vergabe eines Minderheitensitzes
VG bestimmt worden, dass die Wahl in einer Wahlversammlung stattfindet, so tritt an die Stelle des Wahlausschreibens
2 Die Einberufung ist den in der Wahlversammlung Wahlberechtigten bekannt zu geben. 3 Die Bekanntgabe muss enthalten:
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.