(zu § 5 Abs. 1 Satz 2 ) A. Inhalte der praktischen Ausbildung im medizinischen Fachdienst Allgemeine Ortshygiene Hygienische Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen Hygienische Überwachung von Schwimm- und Badebecken, EU-Badegewässern Hygienische Überwachung von überwachungspflichtigen Anlagen, wie Sportanlagen, Spielplätzen, Campingplätzen Hygiene der Abfallentsorgung und Abfallbeseitigung Hygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygienische Überwachung von Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren oder sonstigen medizinischen Einrichtungen Hygiene in Einrichtungen des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz, Mitarbeit bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen Stellungnahme zu Landesplanung, Raumordnung, Bauleit- und Bauplanung sowie Bauanträgen, wenn gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt sind Mitwirkung bei der Überwachung des Inverkehrbringens von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken und von Gefahrstoffen im Einzelhandel Hygienische Überwachung von Einrichtungen der Gesundheitsfachberufe wie Praxen von Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten und Hebammen Hygienische Überwachung von Betrieben der Fußpflege und Kosmetik, Tattoo- und Piercingstudios Hygienische Überwachung in Einrichtungen des Rettungsdienstes B. Inhalte der Ausbildung bei den Ausbildungsstellen für Praxiseinsätze Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalte Ordnungsbehörde Aufgaben und Zuständigkeiten; Vollzugsmaßnahmen bei Verstoß gegen Rechtsvorschriften, wie Trinkwasserverordnung, Infektionsschutzgesetz Landesgesundheitsamt Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich mikrobiologischer, umweltmedizinischer und wasserhygienischer Untersuchungen, Infektionskrankheiten, Trinkwasserqualität, Schuleingangsuntersuchungen, Fortbildung von Berufsgruppen des Gesundheitswesens, Beratung der medizinischen Fachdienste und medizinischen Einrichtungen, Information der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit Veterinärbehörde Aufgaben und Zuständigkeiten; Zusammenarbeit mit dem medizinischen Fachdienst Labor zur Untersuchung von Wasserproben oder Labor zur Untersuchung von Proben auf Krankheitserreger Aufgaben und Zuständigkeiten; Methoden chemischer und mikrobiologischer Untersuchungen und Analysen für Krankheitserreger, Trink- und Badewasser Krankenhaus, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, Einrichtung für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtung, Tagesklinik oder Entbindungseinrichtung Tätigkeiten, Aufgaben und Abläufe einer Hygienefachkraft in möglichst vielen hygienerelevanten Bereichen wie Zentralsterilisation, Bettenaufbereitung, Kreißsaal, Intensivstation, OP-Bereich Alten- oder Pflegeheim, andere Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen Kennenlernen der Tätigkeiten, Aufgaben und Abläufe in hygienerelevanten Bereichen Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler oder Flüchtlinge Maßnahmen zur Sicherstellung der Infektionshygiene, Umsetzung von Hygieneplänen, Reinigungs- und Desinfektionsplänen Schwimmbad Bädertechnik im Hinblick auf den hygienisch sicheren Betrieb eines Schwimmbades, Betrieb und Überwachung der Aufbereitungsanlage; Messung der Hygienehilfsparameter. Wasserwerk Trinkwassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung im Hinblick auf den hygienisch sicheren Betrieb eines Wasserwerks, Funktion der Aufbereitungsanlage; Überwachung von Betriebsparametern; Kontrolle von Schutzzonen Abwasserreinigungsanlage, Abfallbehandlungsanlage Verfahren zur Abwasserreinigung, Verfahren zur Abfallbehandlung, hygienische Maßnahmen Umweltbehörde Aufgaben und Zuständigkeiten wie Rohwasserüberwachung, Wassereinzugsgebiete, Nichttrinkwassernutzung, Bodenschutz, Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bauleitplanung, Naturschutz, Landschaftsschutz Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich Immissionsschutz
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.