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Abschnitt 7 SCPRdErl - Anweisungen zum Verfahren

7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Bewilligungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV / VV-Gk zu § 44 LHO , soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Es wird auf das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs gemeinsam mit dem LRH gemäß § 93 BHO hingewiesen. 7.2 Bewilligungsbehörde ist das RLSB Lüneburg. 7.3 Förderanträge nach den Nummern 5.4 und 5.5 sind je Schule und je Maßnahme mit den erforderlichen Angaben zu stellen und nur gültig ab Inkrafttreten der Richtlinie. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.07.2031 (erster Antragszeitraum) mit allen notwendigen Unterlagen (siehe die Nummern 7.3.1, 7.3.2 und § 5 Abs. 4 VV SCP) bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. 7.3.1 Jeder Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. a)Angaben zum Träger (Name, Art, zur Verfügung stehende Mittel an den Startchancen-Schulen in der Trägerschaft des Antragstellers gemäß Nummer 5.4 oder 5.5 i. V. m. der Anlage , Antragsnummer, Ansprechperson mit Kontaktdaten),
  2. b)Angaben zur Startchancen-Schule, an der die Maßnahme durchgeführt werden soll oder die Maßnahmen durchgeführt werden sollen (Schulnummer, Name, Adresse),
  3. c)Kurzbeschreibung der Maßnahme mit Zuordnung zu den Zielen gemäß § 1 Abs. 1 VV SCP und den Fördergegenständen gemäß § 2 VV SCP,
  4. d)Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung mit voraussichtlichem Beginn und Ende der Maßnahme),
  5. e)Höhe der beantragten Mittel,
  6. f)Höhe der Beteiligung der Schulträger,
  7. g)Erklärung über Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (§ 9 VV SCP) und über die Einhaltung des Verbots der Doppelförderung (§ 8 VV SCP),
  8. h)Erklärung der Einhaltung der Bestimmungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. e VV SCP,
  9. i)Darstellung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. f VV SCP. 7.3.2 Im Fall von Maßnahmen nach Nummer 2.1.1 zusätzlich:
  10. a)Kostenplanung mit Summe der Gesamtinvestitionskosten, beantragte Fördersumme und Förderquote, Finanzierungsanteil des Schulträgers (Finanzierungsplan), ggf. Finanzierungsbeiträge anderer Förderprogramme oder Dritter unter Angabe von Höhe und Bezeichnung,
  11. b)Lageplan, Bauplan mit Baubeschreibung, Kostenberechnung nach DIN 276 und Flächenberechnung nach DIN 277 Teile 1 bis 3,
  12. c)ggf. Erklärung, dass es sich um einen selbständigen Teilabschnitt einer Investitionsmaßnahme handelt,
  13. d)Nachweis der Vergabe von Aufträgen an freiberuflich Tätige nach den geltenden Vergabebestimmungen,
  14. e)Nachweis der Zuwendungsanteile der einzelnen beteiligten Schulen gemäß Nummer 5.5. 7.4 Förderanträge für Mittel nach Nummer 5.7 (zweiter Antragszeitraum; landesinterne Umverteilung) sind vom 01.02.2032 bis zum 30.06.2032 bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. 7.5 Förderanträge für Mittel nach Nummer 5.8 (dritter Antragszeitraum; länderübergreifende Umverteilung) sind vom 01.02.2033 bis zum 31.03.2033 bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. 7.6 Die Zuwendungsempfänger melden der Bewilligungsbehörde zum 1. März jeden Jahres eine Schätzung ihres Mittelbedarfs für das laufende und für das darauffolgende Kalenderjahr. 7.7 Der Verwendungsnachweis je Schule und je Maßnahme ist abweichend von Nummer 5.4 ANBest-Gk innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 31.01.2035 der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Ein einfacher Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts und zahlenmäßigen Nachweises wird zugelassen. Mit dem Verwendungsnachweis sind auch nachzuweisen:
  15. a)Kurzbeschreibung der Maßnahme unter Angabe des Trägers und des amtlichen Gemeindeschlüssels, der eindeutigen Identifikationsnummer der Maßnahme, der Schulnummer und der Zuordnung zur Art der Maßnahme nach § 2 Abs. 2 VV SCP (Mehrfachauswahl möglich: 1. Neubau, Umbau, Modernisierung, 2. Ausstattung, 3. sonstige unmittelbar verbundene Ausgaben),
  16. b)Darstellung der Zielerreichung nach § 1 VV SCP (Mehrfachauswahl möglich: 1. förderliche Lernumgebung, 2. Vernetzung in den Sozialraum, 3. Verbesserung der Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team),
  17. c)Beginn und Ende des Bewilligungszeitraums,
  18. d)Bewilligungssumme pro Schule,
  19. e)Höhe der Beteiligung des Bundes, der Gemeinden und Gemeindeverbände an der öffentlichen Finanzierung und die Finanzierungsbeiträge Dritter unter gesonderter Ausweisung der Eigenmittel freier Träger,
  20. f)Erklärung über Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gemäß § 9 VV SCP,
  21. g)im Fall von § 2 Abs. 2 Nr. 3 VV SCP Darstellung der Begründung des unmittelbaren Zusammenhangs mit einer Maßnahme zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Lernumgebung,
  22. h)Erklärung über die Einhaltung des Verbots der Doppelförderung gemäß § 8 VV SCP und über den fristgerechten Mittelabruf. 7.8 Die Bewilligungsbehörde stellt auf ihrer Internetseite ( www.bildungsportal-niedersachsen.de ) die BLV, die VV SCP, die Rahmenvereinbarung sowie die für die Antragstellung, den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis erforderlichen Informationen und Vordrucke bereit. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2035 durch Nummer 8 des RdErl. vom 31. März 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 139)

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