Mit Beschluss vom
- 1998 in der Fassung vom
- 2017 hat die Kultusministerkonferenz die "Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung" beschlossen und darin die Standards für vier Niveaustufen festgelegt. Die Vereinbarung ist durch den RdErl. Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz, RdErl. d. MK vom
- 2001 (Nds. MBl. S. 610), zuletzt geändert durch RdErl. vom
- 2011 (Nds. MBl. S. 523), für Niedersachsen für unmittelbar verbindlich erklärt worden und damit eine Zertifizierungsmöglichkeit i. S. von § 32 BbS-VO . Zur Durchführung dieser Zertifizierungsmöglichkeit werden die folgenden Regelungen getroffen:
- Schülerinnen und Schüler, die mit dem Besuch einer berufsbildenden Schule Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die der KMK-Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung vom
- 1998 in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen, können bei der jeweiligen berufsbildenden Schule einen Antrag auf Zulassung zur Zertifizierungsprüfung stellen.
- Die RLSB bilden nach Bedarf bei einer Schule, schul- oder bezirksübergreifend einen Prüfungsausschuss.
- Zur Vorbereitung der Prüfung nach § 32 BbS-VO wird eine Landesarbeitsgruppe gebildet, die von Lehrkräften erstellte Prüfungsvorschläge der einzelnen Berufe/Berufsgruppen gemäß den bundeseinheitlichen Qualitätsstandards zur landesinternen Veröffentlichung bringt und diese zentral für die Prüfung zur Verfügung stellt.
- Das NLQ wird - unbeschadet der Regelung zu Nummer 2 - mit der organisatorischen, haushalts- und kassentechnischen Abwicklung der Zertifizierungsprüfungen beauftragt.
- Die Aufgabe der Zertifizierung soll von den beteiligten Lehrkräften und Bediensteten im Rahmen einer Nebentätigkeit geleistet werden. Für diese Nebentätigkeit können pro Schuljahr höchstens folgende Vergütungen gezahlt werden: a) Erstellung eines Aufgabenvorschlags 102,00 EUR b) je Mitglied der Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Prüfung für bis zu 16 Zeitstunden 13,00 EUR je Zeitstunde c) Aufsicht über die schriftliche Prüfung pro Prüfling 0,65 EUR d) Korrektur einer Klausur - Erste Prüferin/Erster Prüfer 17,00 EUR e) Korrektur einer Klausur - Zweite Prüferin/Zweiter Prüfer 8,50 EUR f) Mündliche Prüfung - je Prüfling und Prüferin/Prüfer 8,50 EUR g) Verwaltungstechnische Abwicklung der Prüfung 2,00 EUR
- Die nach Maßgabe der für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten geltenden Rechtsvorschriften entstehenden Reisekosten und die sonstigen Materialkosten sollen einen Betrag von 15 EUR je Prüfling nicht überschreiten.
- Für die Zertifizierung der Fremdsprachenkenntnisse hat der Prüfling nach Nummer 77.6.2 der Anlage (Kostentarif) zur AllGO vom
- 1997 (Nds. GVBl. S. 171; 1998 S. 501), in der jeweils aktuellen Fassung eine Gebühr von 85 EUR zu zahlen. Die Gebühr ist auf das Konto des NLQ bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale mit der IBAN DE 64 2505 0000 0106 0222 70 unter Angabe der Buchungsstelle und der besuchten Schule zu überweisen.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.