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Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)

Vom

  1. März 1967 (Nds. GVBl. S. 91 - VORIS 40400 01 00 00 000 -) Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
  2. Juli 2014 (Nds. GVBl. S. 206) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Inhaltsübersicht

(1)§§ Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Begriff des Nachbarn 1 Verjährung 2 Zweiter Abschnitt Nachbarwand Begriff der Nachbarwand 3 Einvernehmen mit dem Nachbarn 4 Beschaffenheit der Nachbarwand 5 Ansprüche des Nachbarn 6 Anbau an die Nachbarwand 7 Anzeige des Anbaues 8 Abbruch an der Nachbarwand 9 Unterhaltung der Nachbarwand 10 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau 11 Erhöhen der Nachbarwand 12 Verstärken der Nachbarwand 13 Schadensersatz 14 Erneuerung einer Nachbarwand 15 Dritter Abschnitt Grenzwand Errichten einer Grenzwand 16 Veränderung oder Abbruch einer Grenzwand 17 Anbau an eine Grenzwand 18 Anschluss bei zwei Grenzwänden 19 Unterfangen einer Grenzwand 20 Einseitige Grenzwand 21 Nachträgliche Wärmedämmung einer Grenzwand 21a Über die Grenze gebaute Wand 22 Vierter Abschnitt Fenster- und Lichtrecht Umfang und Inhalt 23 Ausnahmen 24 Ausschluss des Beseitigungsanspruches 25 Fünfter Abschnitt Bodenerhöhungen 26 Sechster Abschnitt Einfriedung Einfriedungspflicht 27 Beschaffenheit der Einfriedung 28 Einfriedungspflicht des Störers 29 Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze 30 Abstand von der Grenze 31 (weggefallen) 32 Ausschluss von Beseitigungsansprüchen 33 Kosten 34 Errichtungskosten in besonderen Fällen 35 Benutzung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Einfriedung 36 Anzeigepflicht 37 Siebenter Abschnitt Wasserrechtliches Nachbarrecht Veränderung des Grundwassers 38 Wild abfließendes Wasser 39 Hinderung des Zuflusses 40 Wiederherstellung des früheren Zustandes 41 Anzeigepflicht 42 Schadensersatz 43 Rechtsausübung im Notstand 44 Achter Abschnitt Dachtraufe Traufwasser 45 Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen 46 Neunter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht Inhalt und Umfang 47 Nutzungsentschädigung 48 Zehnter Abschnitt Höherführen von Schornsteinen 49 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen Grenzabstände für Bäume und Sträucher 50 Bestimmung des Abstandes 51 Ausnahmen 52 Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden 53 Ausschluss des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden 54 Bei In-Kraft-Treten des Gesetzes vorhandene Pflanzen - Außenbereich 55 Ersatzanpflanzungen 56 Nachträgliche Grenzänderungen 57 Zwölfter Abschnitt Grenzabstände für Waldungen Grenzabstände 58 Beseitigungsanspruch 59 Bewirtschaftung von Wald 60 Dreizehnter Abschnitt Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich Größe des Abstandes 61 Ausschluss des Beseitigungsanspruches 62 Vierzehnter Abschnitt Schlussbestimmungen Übergangsvorschriften 63 Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes 64 Außer-Kraft-Treten älteren Rechtes 65 In-Kraft-Treten des Gesetzes 66
(1)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.