← Deutschland

Anlage 4 FwDV 800-RdErl - Fachbegriffe

Abholpunkt Anschlussstelle, an der IuK-Verbindungen übernommen und weitergeführt werden Access Point IuK-Gerät oder IuK-Anlage zur Verbindung von nicht leitungsgebundenen IuK-Geräten und einem LAN Authentifizierung festgelegtes Verfahren zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung am IuK-Verkehr Autorisierte Stelle Verantwortliche Organisationseinheit der Länder und des Bundes für das Bereitstellen der Sprach-, Datendienste und Anwendungen im Digitalfunk BOS in ihrem Zuständigkeitsbereich Betreiben Sammelbegriff für die Durchführung des IuK-Verkehrs Betriebsbereitschaft personelle und materielle Voraussetzungen zur jederzeitigen Durchführung des IuK-Verkehrs einer Betriebsstelle Betriebsstelle Sammelbegriff für Stelle im IuK-Netz, bei der Nachrichten aufgenommen, befördert oder übermittelt werden Betriebsunterlagen alle Unterlagen, die benötigt werden zur Regelung des Dienstbetriebes Dokumentation und zur Nachweisung Betriebsanalyse Fachdienst Sammelbegriff für andere Organisationen und Behörden mit Spezialwissen, Spezialtechnik und Spezialausrüstung, z. B. Technisches Hilfswerk IT-Sicherheit Maßnahmen zur Verhinderung des Gewinnens schutzbedürftiger Informationen aus dem IuK-Verkehr durch Unbefugte der Teilnahme Unbefugter am IuK-Verkehr von Störungen des IuK-Verkehrs IuK-Anlage betriebsfähige Zusammenfassung von IuK-Geräten oder Baugruppen zum Befördern, Aufnehmen und Vermitteln von Nachrichten auf IuK-Verbindungen IuK-Führungskräfte Zusammenfassung von Personen, die Führungsaufgaben im Bereich der IuK-Spezialkräfte im IuK-Einsatz wahrnehmen. IuK-Mittel alle zur Nachrichtenübertragung und Dokumentation von Sprache und Daten erforderlichen IuK-Geräte und IuK-Anlagen IuK-Netz Zusammenfassung von IuK-Verbindungen. Diese können in taktisch, technisch, betrieblich oder räumlich begrenztem Umfang gegliedert werden IuK-Spezialkräfte Zusammenfassung von Personen mit Fachkenntnissen der eigenen Organisation, anderer Behörden und Organisationen oder externer Dienstleister zum Herstellen, zum Betrieb oder zur Wartung und Instandhaltung von IuK-Technik IuK-Verbindung durch Einsatz von IuK-Mitteln überleitungsgebundene oder nicht leitungsgebundene Übertragungswege zur Beförderung von Informationen IuK-Verkehr Aufnehmen, Befördern, Übermitteln oder Überleiten von Nachrichten auf IuK-Verbindungen Kommunikationsplan Plan zur visuellen Darstellung der Kommunikationsmöglichkeiten Kommunikationsskizze Freihändige nicht formalisierte Zeichnung von Kommunikationsmöglichkeiten Netzverbund Verknüpfung mehrerer IuK-Netze Öffentliche Netze Netze, die nicht für BOS betrieben und grundsätzlich von allen genutzt werden können Relaisstelle IuK-Gerät oder IuK-Anlage zur Vergrößerung der Reichweite, z.B. im Richtfunk oder zur Verbindung von Teilnehmern verschiedener IuK-Netze Rückfallebene Ersatz für eine IuK-Verbindung, ggf. auch unter Inkaufnahme einer Leistungsbeschränkung, z.B. Entfall der Verschlüsselung Schnittstelle technischer Übergang zwischen IuK-Geräten, IuK-Anlagen oder IuK-Netzen Störung technische oder betriebliche Beeinträchtigung oder Ausfall einer IuK-Verbindung Unterhalten Sammelbegriff für die Tätigkeiten, um IuK-Verbindungen betriebsfähig zu erhalten Verschlüsselung Verfahren zur Umwandlung von Informationen, um diese vor unberechtigtem Zugriff zu schützen Zugangspunkt IuK-Gerät oder IuK-Anlage zur Verbindung von nicht leitungsgebundenen IuK-Geräten und einem LAN

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.