2.1 Dienstposten des Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind regelmäßig wie folgt zu bewerten: 2.1.1 Mit BesGr. A 5/A 6 (Bandbreitenbewertung) Dienstposten mit Funktionen, die den normalen Anforderungen an den Justizwachtmeisterdienst entsprechen. 2.1.1 Mit BesGr. A 6 Dienstposten der Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei. 2.2 Herausgehobene Dienstposten des Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind regelmäßig wie folgt zu bewerten: 2.2.2 Mit BesGr. A 7: 2.2.1.1 Dienstposten der Asservatenverwalterinnen und Asservatenverwalter bei den Staatsanwaltschaften; 2.2.1.2 Dienstposten der Verwalterinnen und Verwalter eines Haftkellers, wenn die Tätigkeit mit einem Arbeitskraftanteil von mindestens 75 Prozent wahrgenommen wird; 2.2.1.3 Dienstposten der Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei mit mindestens fünf Bediensteten; 2.2.1.4 Dienstposten der stellvertretenden Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei mit mindestens elf Bediensteten, wenn eine ständige Vertretung mit mehr als 25 Prozent Arbeitskraftanteil wahrgenommen wird; 2.2.1.5 Dienstposten im Bereich der IT-Sachbearbeitung, wenn und soweit folgende selbstständig wahrzunehmende Aufgaben einzeln oder zusammengefasst überwiegen: 2.2.1.5.1 Übernahme der Tätigkeiten einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners (AP-Behörde) entsprechend dem Konzept zu Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen der Behörden im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Zentralen IT-Betrieb Niedersächsische Justiz; 2.2.1.5.2 Unterstützung bei der technischen Überwachung sowie bei der Diagnose und Behebung von Hardwarestörungen; 2.2.1.5.3 Bereitstellung und Anschluss von Hardware innerhalb der Behörde, sofern mit dieser Aufgabe die Pflege der hausinternen Inventarlisten und die Ummeldung an den Service-Desk einhergehen; 2.2.1.5.4 Mitwirkung bei der Beantragung bestehender, neuer oder der Änderung bestehender IT-Services; 2.2.1.5.5 Betreuung der Videoüberwachungs- und Vernehmungsanlagen; 2.2.1.5.6 Betreuung der Saalanzeige-, Sitzungssaal- und Konferenztechnik; 2.2.1.5.7 Betreuung der Schließanlagentechnik; 2.2.1.5.8 Betreuung der Internetseite; 2.2.1.5.9 Koordinative Betreuung des Zentralen Druckdienstes. 2.2.3 Mit BesGr. A 7/A 8 (Bandbreitenbewertung): 2.2.2.1 Dienstposten der Mitglieder im Einsatzteam Niedersachsen des Justizwachtmeisterdienstes; 2.2.2.1 Dienstposten der Trainingsleiterinnen und Trainingsleiter im Bereich der Aus- und Fortbildung; 2.2.2.1 Dienstposten in Liegenschaften mit mindestens 200 Beschäftigten, die die überwiegende und weitgehend eigenständige Wahrnehmung von herausgehobenen Tätigkeiten im Bereich der Hausverwaltung und -bewirtschaftung beinhalten. 2.2.4 Mit BesGr. A 8 Dienstposten der Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei mit mindestens elf Bediensteten. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 3 der AV vom 13. August 2024 (Nds. Rpfl. S. 291)
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