Bei der Haltung von Masthühner-Elterntieren in Bodenhaltung sind zur näheren Bestimmung der Anforderungen an die Haltung dieser Tiere nach § 2 TierSchG die Allgemeinen Bestimmungen der TierSchNutztV zu beachten, die Empfehlung in Bezug auf Haushühner der Art Gallus gallus des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, angenommen am 28.11.1995, (Bek. vom 07.02.2000, BAnz. Nr. 89 a vom 11.05.2000) - im Folgenden: Europaratsempfehlungen -, zur Auslegung heranzuziehen und mindestens die nachfolgenden Anforderungen zugrunde zu legen: 1.1 Die Besatzdichte darf maximal acht Tiere je m 2 Nutzfläche betragen. 1.2 Vor der Dunkelphase ist eine ausreichende Dämmerungsphase vorzusehen, die den Masthühner-Elterntieren die Einnahme ihrer Ruhestellung ohne Verletzungsgefahr ermöglicht; empfohlen werden 30-45 min. 1.3 Vor der Einstallung als Masthühner-Elterntiere müssen die Tiere während ihrer Aufzucht an die Art der späteren Haltungseinrichtung gewöhnt worden sein. Dieses beinhaltet insbesondere das Angebot von Sitzstangen oder erhöhten Ebenen/Sprungtischen, vgl. Nummer 1.8. 1.4 Wer legereife Masthühner-Elterntiere hält, hat sicherzustellen, dass alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Wasser in ausreichender Menge und Qualität versorgt werden (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 TierSchNutztV ). Alle Tiere müssen jederzeit Zugang zu genügend Wasser zufriedenstellender Qualität haben (vgl. Artikel 15 Nr. 1 der Europaratsempfehlungen). Hilfestellung bietet hier der "Orientierungsrahmen zur futtermittelrechtlichen Beurteilung der hygienischen Qualität von Tränkwasser" (BMEL 2019). Für bis zu zehn Tiere muss je eine Nippeltränke mit einem Wasserdurchsatz von mindestens 70 cm 3 je Minute installiert werden. Zur Vermeidung feuchter Einstreu kann bei feucht-kalter Witterung im Winterhalbjahr ggf. ein "Wasserverbrauchsmanagement", z. B. durch stundenweise Verringerung des Wasserdurchsatzes, erforderlich werden. Es muss aber sichergestellt sein, dass alle Tiere jederzeit ausreichend Wasser aufnehmen können. Ein vollständiges Abstellen der Tränkeeinrichtung ist unzulässig. Ebenso ist zu gewährleisten, dass die Tiere auch bei großer Hitze optimal mit kühlem Wasser versorgt sind. Der Wasserverbrauch sowie die Zeiten der Wasserreduktion sind täglich in geeigneter Form zu dokumentieren (z. B. mit Stallkarte oder Stallcomputer) und zu kontrollieren. Schwankungen im Futter- und Wasserverbrauch können einen Hinweis auf gesundheitliche Störungen und/oder das Auftreten von Verhaltensstörungen geben. Praxis ist ein Futter-zu-Wasser-Verhältnis von 1 : 1,7 bis 1 : 2. 1.5 Masthühner-Elterntiere müssen aufgrund ihrer genetischen Veranlagung zur Gesunderhaltung restriktiv gefüttert werden. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge weisen die restriktiv gefütterten Tiere nach der Futteraufnahme insgesamt eine erhöhte Aktivität (u. a. Stereotypien wie vermehrtes Trog-picken) auf. Um die Fresszeiten zu verlängern und dadurch Stereotypien zu vermindern, sollte Mehlfutter oder Mehlfutter in granulierter Form angeboten werden. Die erforderliche tägliche Futtermenge kann bei Angebot eines Mehlfutters oder Mehlfutters in granulierter Form in einer Periode zur Verfügung gestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Hierfür sind schnelllaufende Fördertechniken erforderlich, damit die gesamte Länge der Futterlinien nahezu gleichzeitig mit Futter versorgt werden kann. Bei Längströgen wurde bisher eine Mindesttrogseitenlänge von 15 cm je Henne und 20 cm je Hahn für erforderlich gehalten (EFSA Report 2010). In dem aktuellen EFSA-Report "Welfare of broilers on farm " aus dem Jahr 2023 (im Folgenden: EFSA Report 2023), abrufbar unter dem Link: https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/7788 , werden 21 cm bei Hennen und 22 cm bei Hähnen empfohlen. Für Neubauten wird bei Längströgen eine Mindesttrogseitenlänge von 21 cm je Henne und 22 cm je Hahn empfohlen. Die Futtertröge sollten für die Tiere mindestens sechs Stunden während der Hellphase zugänglich sein. Zur Verminderung des Auftretens von stereotypen Picken am Trog sollte die Futterpickaktivität umgelenkt werden, indem im Anschluss an die Fütterung z. B. Getreidekörner, Magensteine oder Muschelschalen in die Einstreu gegeben werden. Bei Rundtrögen ist eine Mindesttroglänge von 8 cm je Henne und 12 cm je Hahn erforderlich, für Neubauten werden 11 cm und 13 cm empfohlen (vgl. EFSA Report 2023). 1.6 Durch Lüftung ist zu gewährleisten, dass
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