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Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe behinder

Erl. d. MS v.

  1. 2008 - 102-43210/5.7.1 - Vom
  2. November 2008 (Nds. MBl. S. 1256, 2009 S. 222) - VORIS 84200 - - Im Einvernehmen mit dem MF und dem MW - Bezug: RdErl. v.
  3. 1988 (Nds. MBl. S. 951) - VORIS 84200 00 00 00 008 - Zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs ( SGB IX ) sind die folgenden Durchführungsbestimmungen anzuwenden: Inhaltsübersicht Abschnitt Allgemeine Voraussetzungen und Erstattungsarten
  4. Anspruchsgrundlage 1.1 Anspruchsvoraussetzung 1.2 Antrag
  5. Erstattungsbehörde, Unternehmer 2.1 Personennahverkehr außerhalb der Landesgrenzen Niedersachsens 2.2 Fahrgeldeinnahmen 2.3 Fahrgeldeinnahmen, Abgrenzung 2.3.1 Fahrgeldeinnahmen aus Personennahverkehr außerhalb der Landesgrenzen Niedersachsens 2.3.2 Nachweis der Fahrgeldeinnahmen 2.3.3 Prüfvermerk zu Fahrgeldeinnahmen 2.3.4 Ausschlussfrist 2.4 Individualerstattung
  6. Nachweis 3.1 Anzeigepflicht 3.1.1 Stichprobenpläne 3.1.2 Nachweisgebiet, Linien 3.1.3 Besondere Verkehrsangebote und Fahrtenzuordnung 3.1.4 Verstärkerfahrten, Einsatz- und Einlagefahrten 3.1.4.1 Unterschiedliche Fahrwege (gespaltene Linienverläufe) 3.1.4.2 Ausgelagerte Fahrtabschnitte 3.1.4.3 Bedarfsverkehr 3.1.4.4 Linien, deren Fahrten unterschiedlichen Betriebszweigen zugeordnet sind 3.1.4.5 Prüfbericht für Erhebungsverfahren 3.1.5 Erhebungen 3.2 Erhebungsperioden 3.2.1 Erhebungsverfahren und -arten 3.2.2 Erhebungsdurchführung 3.3 Zu erfassende Personen 3.3.1 Ein- und Ausfahrt in das bzw. aus dem Nachweisgebiet 3.3.1.1 Fahrtabschnitte 3.3.1.2 Ringlinie 3.3.1.3 Zählprotokoll 3.3.2 Anzahl der Zählkräfte 3.3.3 Zählung durch das Fahrpersonal 3.3.4 Von mehreren Zählkräften gemeinsam erhobene Fahrten 3.3.5 Information des Zählpersonals 3.3.6 Ausfall einer Erhebung 3.3.7 Schätzung von Zählwerten 3.3.8 Aufbewahrungsfrist für die Zählunterlagen 3.3.9 Gültigkeit des Zählergebnisses in Folgejahren 3.3.10 Eingeschränkte Vollerhebung
  7. Art und Weise der Erhebung 4.1 Mehrfacherfassung 4.2 Unterschiedliches Fahrtenangebot 4.3 Hochrechnung 4.4 Stichprobenerhebung
  8. Grundlagen der Stichprobenerhebung 5.1 Allgemeines 5.1.1 Wochentagstypen, Wochenzeitschichten 5.1.2 Grundgesamtheit (Angebotsdaten) 5.1.3 Fahrtenauswahl 5.1.4 Linienerhebung 5.2 Art und Weise der Erhebung 5.2.1 Minimale Anzahl zu erhebender Linienfahrten 5.2.2 Hochrechnung 5.2.3 Querschnittserhebung 5.3 Art und Weise der Erhebung 5.3.1 Eingeschränkte Zulässigkeit der Querschnittserhebung 5.3.2 Fahrtenauswahl 5.3.3 Linienabschnitte 5.3.4 Hochrechnung 5.3.5 Anwendung verschiedener Erhebungsverfahren auf unterschiedlichen Linien
  9. Prüfungsrecht und Folgen mangelnder Erfüllung von Nachweispflichten
  10. Zusammenarbeit mit den nach dem Verkehrsrecht zuständigen Genehmigungsbehörden
  11. Schlussbestimmungen
  12. Anlagen Berechnung des Prozentsatzes bei eingeschränkter Vollerhebung Anlage 1 Berechnung des Prozentsatzes bei Stichprobenerhebungen Anlage 2 Berechnung des Prozentsatzes bei Anwendung verschiedener Erhebungsverfahren Anlage 3 Informationsblatt für das Zählpersonal bei Erhebungen zur Ermittlung der Anzahl der unentgeltlich beförderten Fahrgäste gemäß § 148 Abs. 5 SGB IX Anlage 4 Zählprotokolle für jedes Erhebungsverfahren Anlage 5 Tabellen Korrekturfaktoren und Umrechnungskoeffizienten (zu Anlage 2) Anhang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.