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- Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 107 - VORIS 10000 06 00 00 000 -) Zuletzt geändert durch Gesetz vom
- März 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 15) Der Niedersächsische Landtag hat unter Einhaltung der Vorschrift des Artikels 38 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung die folgende Verfassung beschlossen, die hiermit verkündet wird: Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hat sich das Volk von Niedersachsen durch seinen Landtag diese Verfassung gegeben. Redaktionelle Inhaltsübersicht Artikel Erster Abschnitt Grundlagen der Staatsgewalt, Grundrechte und Staatsziele Staatsgrundsätze, Landessymbole, Hauptstadt 1 Demokratie, Rechtsstaatlichkeit 2 Grundrechte 3 Recht auf Bildung, Schulwesen 4 Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen 4a Wissenschaft, Hochschulen 5 Kunst, Kultur und Sport 6 Arbeit, Wohnen 6a Tierschutz 6b Klima 6c Schutz jüdischen Lebens 6d Zweiter Abschnitt Der Landtag Aufgaben des Landtages 7 Wahl des Landtages 8 Wahlperiode 9 Auflösung des Landtages 10 Beginn und Ende des Mandats, Wahlprüfung 11 Rechtsstellung der Mitglieder des Landtages 12 Bewerbung, Mandatsausübung, Entschädigung 13 Indemnität 14 Immunität 15 Zeugnisverweigerungsrecht 16 Abgeordnetenanklage 17 Präsidium 18 Fraktionen, Opposition 19 Ausschüsse, Ältestenrat 20 Parlamentarisches Kontrollgremium 20a Geschäftsordnung, Einberufung, Beschlussfassung 21 Öffentlichkeit 22 Anwesenheit der Landesregierung 23 Auskunft, Aktenvorlage und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen 24 Unterrichtungspflicht der Landesregierung 25 Behandlung von Eingaben 26 Untersuchungsausschüsse 27 Dritter Abschnitt Die Landesregierung Aufgabe und Zusammensetzung 28 Regierungsbildung 29 Auflösung des Landtages, vereinfachte Regierungsbildung 30 Bekenntnis und Amtseid 31 Misstrauensvotum 32 Rücktritt 33 Rechtsstellung der Regierungsmitglieder 34 Vertretung des Landes, Staatsverträge 35 Begnadigungsrecht, Amnestie 36 Richtlinien der Politik, Ressortprinzip, Zuständigkeit der Landesregierung 37 Verwaltungsorganisation, dienstrechtliche Befugnisse 38 Sitzungen der Landesregierung 39 Anklage von Regierungsmitgliedern 40 Vierter Abschnitt Die Gesetzgebung Erfordernis der Gesetzesform 41 Gesetzgebungsverfahren 42 Verordnungen 43 Notverordnungen 44 Ausfertigung, Verkündung, In-Kraft-Treten 45 Verfassungsänderungen 46 Fünfter Abschnitt Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Volksinitiative 47 Volksbegehren 48 Volksentscheid 49 Kostenerstattung, Ausführungsgesetz 50 Sechster Abschnitt Die Rechtsprechung Gerichte, Richterinnen und Richter 51 Richteranklage 52 Gewährleistung des Rechtsweges 53 Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs 54 Verfassung und Verfahren des Staatsgerichtshofs 55 Siebenter Abschnitt Die Verwaltung Landesverwaltung 56 Selbstverwaltung 57 Finanzwirtschaft der Gemeinden und Landkreise 58 Gebietsänderung von Gemeinden und Landkreisen 59 Öffentlicher Dienst 60 Wählbarkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes 61 Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz 62 Achter Abschnitt Das Finanzwesen Landesvermögen 63 Finanzplanung 64 Landeshaushalt 65 Vorläufige Haushaltsführung 66 Über- und außerplanmäßige Ausgaben 67 Haushaltswirksame Gesetze 68 Rechnungslegung, Entlastung 69 Landesrechnungshof 70 Kreditaufnahme, Gewährleistungen 71 Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen Besondere Belange und überkommene Einrichtungen der ehemaligen Länder 72 Übertragung von Hoheitsrechten 73 Mehrheiten und Minderheiten der Mitglieder des Landtages 74 Volksvertretungen anderer Länder 75 Übergangsvorschrift für die Wahlperioden 76 Übergangsvorschrift für die Besetzung des Staatsgerichtshofs 77 Übergangsvorschrift zu Artikel 71 77a In-Kraft-Treten 78
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.