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Anlage 1 PolBKlVRdErl - Dienstgradabzeichen der Polizei des Landes Niedersachsen

  1. Amtsbezogene Dienstgradabzeichen der Polizei (ohne Wasserschutzpolizei) Laufbahngruppe 2, ab erstem Einstiegsamt (silberfarbene sechszackige Sterne auf dunkelblauem Grund, dazu silbernes Mützenband), sowie Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter. Die Nummern 1 und 2 gelten für Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte, sofern sie bei repräsentativen Terminen Uniform tragen. Amtsbezeichnung Dienstgradabzeichen Polizeikommissaranwärterin, Polizeikommissaranwärter ohne Sterne Polizei-/Kriminalkommissarin, Polizei-/Kriminalkommissar ein Stern Polizei-/Kriminaloberkommissarin, Polizei-/Kriminaloberkommissar zwei Sterne Polizei-/Kriminalhauptkommissarin (BesGr. A 11), Polizei-/Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 11) drei Sterne Polizei-/Kriminalhauptkommissarin (BesGr. A 12), Polizei-/Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12) vier Sterne Erste Polizei-/Kriminalhauptkommissarin, Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar fünf Sterne Laufbahngruppe 2, ab zweitem Einstiegsamt und Ämter der Besoldungsordnung B (goldfarbene sechszackige Sterne auf dunkelblauem Grund, dazu goldenes Mützenband) sowie Polizeiratsanwärterinnen und Polizeiratsanwärter. Amtsbezeichnung Dienstgradabzeichen Polizeirats-Anwärterin, Polizeirats-Anwärter ohne Sterne, eine 5 mm breite Goldlitze Polizei-/Kriminalrätin, Polizei-/Kriminalrat ein Stern Polizei-/Kriminaloberrätin, Polizei-/Kriminaloberrat zwei Sterne Polizei-/Kriminaldirektorin, Polizei-/Kriminaldirektor drei Sterne Ltd. Polizei-/Kriminaldirektorin, Ltd. Polizei-/Kriminaldirektor vier Sterne Polizeivizepräsidentin, Polizeivizepräsident ein Stern, umrankt von Eichenlaub Direktorin oder Direktor der Polizei - im MI - ein Stern, umrankt von Eichenlaub Abteilungsdirektorin oder Abteilungsdirektor als allgemeine Vertreterin oder allgemeiner Vertreter der Direktorin oder des Direktors der Polizeiakademie Niedersachen ein Stern, umrankt von Eichenlaub Landespolizeidirektorin, Landespolizeidirektor, Direktorin oder Direktor der Polizeiakademie Niedersachsen zwei Sterne, umrankt von Eichenlaub Polizeipräsidentin oder Polizeipräsident, Präsidentin oder Präsident des Landeskriminalamtes Niedersachsen zwei Sterne, umrankt von Eichenlaub
  2. Amtsbezogene Dienstgradabzeichen der Wasserschutzpolizei Die Dienstgradabzeichen sind als goldfarbene Streifen in den angegebenen Breiten auf schwarzem Grund gefasst. Die Streifen werden zusätzlich an den Unterärmeln der Tuchjacke angebracht; statt der 12 mm breiten Streifen sind sie an der Tuchjacke 16 mm breit. Die Dienstmütze der Wasserschutzpolizei ist in der Laufbahngruppe 1 mit einem schwarzen Mützenband, in der Laufbahngruppe 2 mit einer goldfarbenen Kordel versehen. Amtsbezeichnung Dienstgradabzeichen Polizei-/Kriminalkommissarin, Polizei-/Kriminalkommissar ein 12 mm breiter Streifen Polizei-/Kriminaloberkommissarin, Polizei-/Kriminaloberkommissar zwei 12 mm breite Streifen Polizei-/Kriminalhauptkommissarin, Polizei-/Kriminalhauptkommissar zwei 12 mm breite Streifen, dazwischen ein 8 mm breiter Streifen Erste Polizei-/Kriminalhauptkommissarin, Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar zwei 12 mm breite Streifen, dazwischen zwei 8 mm breite Streifen Polizei-/Kriminalrätin, Polizei-/Kriminalrat drei 12 mm breite Streifen Polizei-/Kriminaloberrätin, Polizei-/Kriminaloberrat drei 12 mm breite Streifen, dazwischen ein 8 mm breiter Streifen Polizei-/Kriminaldirektorin, Polizei-/Kriminaldirektor vier 12 mm breite Streifen Ltd. Polizei-/Kriminaldirektorin, Ltd. Polizei-/Kriminaldirektor ein 52 mm breiter Streifen
  3. Weitere Regelungen Andere Mitarbeitende der Polizei, die nicht dem Polizeivollzug angehören aber auf besondere Weisung ihren Dienst in Dienstkleidung verrichten, tragen Schulterklappen oder Schulterschlaufen ohne Sterne. Angehörige des Polizeiorchesters, sofern sie nicht dem Polizeivollzug angehören, tragen Schulterklappen oder Schulterschlaufen mit einer eingestickten dunkelblauen Lyra. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
  4. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom
  5. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 58)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.