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Anlage 3 GÜ - Fallbeispiele zu § 5 Registersachen

lfd. Nr. Fall (Kurzfassung) Erfassung nach § 5 Absatz 1 Erläuterungen 1 Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels, einer Prokuraerteilung und eines Gewinnabführungsvertrages in einer Urkunde nebst Einreichung einer neuen Liste der Gesellschafter; zeitgleich Vorlage 3 weiterer notarieller Urkunden (Protokoll/Beschlüsse, Unternehmensvertrag sowie eine öffentlich beglaubigte Einzelvollmacht) Nummer 2 Einmalige Erfassung nach § 5 Absatz 1 Nummer 2; keine Erfassung der Einreichung der Gesellschafterliste 2 Anmeldung über die Bestellung eines Geschäftsführers, Erlass einer Zwischenverfügung, Nachreichung des diesbezüglichen Beschlusses der Gesellschafterversammlung, Zwischenverfügung, Ergänzung/Berichtigung der 1. Anmeldung durch weitere Anmeldungsurkunde ohne neuen Tatsachenvortrag Nummer 2 Unabhängig vom Erledigungsaufwand nur Erfassung der ersten Urkunde nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 3 Einreichung der Gesellschafterliste durch die Notarin oder den Notar nach § 40 Absatz 2 GmbHG , evtl. mit Aufforderung zur Einreichung, Erinnerung, Zwangsgeldandrohung, Einspruch, Verwerfungsbeschluss und Festsetzung ... Keine Keine Erfassung 4 Einreichung der Gesellschafterliste durch die Gesellschaft nach § 40 Absatz 1 GmbHG , evtl. mit Beanstandung, Erinnerung, Zwangsgeldandrohung, Einspruch, Verwerfungsbeschluss und Festsetzung ... Keine Keine Erfassung 5 Einreichung einer neuen Liste der Aufsichtsratsmitglieder, zum Beispiel wegen Ausscheiden eines Mitgliedes aufgrund Tod; Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes, Anhörungen, Schriftwechsel mit Antragstellern, Beschluss über Bestellung, Kostenberechnung; Einreichung einer neuen Liste der Aufsichtsratsmitglieder Keine Keine Erfassung 6 Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine GmbH & Co. KG Nummer 1 und Nummer 2 Erfassung des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers; in diesem Fall: GmbH & Co. KG nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 und Aktiengesellschaft nach § 5 Absatz 1 Nummer 2; keine Erfassung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 bei Zurückweisung oder Zurücknahme der Urkunde beim formwechselnden Rechtsträger 7 Verschmelzung zweier Vereine im selben Registerbezirk zweimal Nummer 3 Erfassung je Rechtsträger = zweimal nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 8 Am selben Tag gehen 3 Urkunden ein: erste Urkunde mit fünf Kommanditisteneintritten, Nummer 1 Erfassung jeder ersten Urkunde nach § 5 Absatz 1 Nummer 1, keine Erfassung von Zwischenverfügungen und Ergänzungsurkunden zweite Urkunde bezüglich einer Sonderrechtsnachfolge eines Kommanditisten, Nummer 1 dritte Urkunde bezüglich der Anmeldung eines Komplementärwechsels; Nummer 1 9 Mitteilung über die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zum Register HRA siehe Erläuterungen grundsätzlich keine Erfassung, da Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ( § 29 HRV ); nur bei Eintragung ins Handelsregister durch die Richterin oder den Richter oder die Rechtspflegerin oder den Rechtspfleger erfolgt Erfassung nach der entsprechenden Nummer 10 Mitteilung über Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Register HRB siehe Erläuterungen 11 Schlusseintragung Sitzverlegung Keine Keine Erfassung 12 Schlusseintragung Umwandlung (HRB) Keine Keine Erfassung 13 Anmeldung einer Verschmelzung einschl. Stammkapitalerhöhung zum Zweck der Verschmelzung in einer Urkunde Nummer 2 Einmalige Erfassung der Urkunde nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 14 Zwangsgeldverfahren zur Erzwingung einer Anmeldung einer GmbH (Ende Liquidation und Erlöschen der Gesellschaft); Festsetzung Zwangsgeldbeschluss, Vollstreckung Zwangsgeld Keine Keine Erfassung 15 Im Anschluss Eingang der Anmeldung durch die Liquidatoren Nummer 2 Erfassung nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 16 Einleitung des Amtslöschungsverfahrens nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, Anregung des Finanzamts zur Einleitung des Löschungsverfahrens, Stellungnahme der IHK, Löschungsankündigung, Löschungseintragung Keine Keine Erfassung 17 Anmeldungsurkunde ohne Beglaubigungsvermerk (Transfervermerk nach § 39a BeurkG ) oder ohne Signatur, Zwischenverfügung, erneuter Eingang der Anmeldungsurkunde mit Beglaubigungsvermerk oder Signatur zum Register HRA Nummer 1 Einmalige Erfassung der ersten Urkunde nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 18 Anmeldungsurkunde zum HRA ohne Beglaubigungsvermerk, Hinweisschreiben des Gerichts, Antragsrücknahme Nummer 1 Erledigung der ersten Urkunde durch Antragsrücknahme 19 6 Monate später: erneute Einreichung der unter Fall 18 genannten Anmeldungsurkunde einschließlich Beglaubigungsvermerk - Eintragung Nummer 1 Erledigung der erneuten ersten Urkunde durch Eintragung; erneute Erfassung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 20 Schlusseintragung Statuswechsel Keine Keine Erfassung

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.