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Art. 2 BauRVÄndV - Änderung der Verkaufsstättenverordnung

Obsah (4)§ 2§ 12§ 24§ 29

verordnung vom 17. Januar 1997 (Nds. GVBl. S. 31), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 22. Juli 2004 (Nds. GVBl. S. 263), wird wie folgt geändert: 1.

§ 2Abs.

1 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 3 Satz 1 werden jeweils die Worte "Treppenräume notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendige Treppenräume" ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: "Tragende oder aussteifende Wände und Stützen". b)

Satz 1 werden nach dem Wort "Tragende" die Worte "oder aussteifende" eingefügt und nach dem Wort "Wände" werden das Komma und das Wort "Pfeiler" gestrichen. 3. § 9 wird wie folgt geändert: a)

der Überschrift wird das Wort "Verkleidungen" durch das Wort "Bekleidungen" ersetzt. b)

Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil das Wort "Außenwandverkleidungen" durch das Wort "Außenwandbekleidungen" ersetzt. c)

Absatz 2 wird das Wort "Deckenverkleidungen" durch das Wort "Deckenbekleidungen" ersetzt. d)

Absatz 3 wird das Wort "Wandverkleidungen" durch das Wort "Wandbekleidungen" ersetzt. 4. § 10 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Treppenräumen notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendigen Treppenräumen" ersetzt. b)

Absatz 2 werden die Worte "Treppenraum notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendiger Treppenraum" ersetzt. c)

Absatz 4 werden die Worte "Treppenraum notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendigen Treppenraum" ersetzt. 5.

§ 12Abs.

1 Sätze 1 und 2 werden jeweils die Worte "Treppenräumen notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendigen Treppenräumen" ersetzt. 6. § 13 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 4 Satz 2 werden die Worte "Treppenräumen notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendigen Treppenräumen" ersetzt. b)

Absatz 6 wird der Klammerzusatz "(DVNBauO)" durch den Klammerzusatz "(DVO-NBauO)" ersetzt. 7. § 14 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 1 werden die Worte "Treppenräumen notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendigen Treppenräumen" ersetzt. b)

Absatz 3 Satz 1 werden die Worte "Treppenräume notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendige Treppenräume" ersetzt. c)

Absatz 4 werden die Worte "Treppenräumen notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendigen Treppenräumen" ersetzt.

  1. § 15 Abs. 1 und 2 werden jeweils die Worte "Treppenräumen notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendigen Treppenräumen" ersetzt.
  2. § 16 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 1 wird die Verweisung "§ 19 Abs. 1 DVNBauO" durch die Verweisung "§ 20 Abs. 1 DVO-NBauO" ersetzt. b)

Absatz 4 Sätze 1 und 2 werden jeweils die Worte "Treppenräume notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendige Treppenräume" ersetzt. 10.

§ 24Abs.

2 Satz 1 werden die Worte "Treppenräumen notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendigen Treppenräumen" ersetzt. 11.

§ 29Nr.

2 werden die Worte "Treppenräume notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendige Treppenräume" ersetzt. 12. § 32 wird wie folgt geändert: a) Im einleitenden Satzteil wird die Verweisung "§ 91 Abs. 3 NBauO" durch die Verweisung "§ 80 Abs. 3 NBauO" ersetzt. b)

Nummer 3 werden die Worte "Treppenräumen notwendiger Treppen" durch die Worte "notwendigen Treppenräumen" ersetzt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.